Mieterstrom ist Solarstrom vom eigenen Dach, der direkt an die Bewohner eines Wohngebäudes verkauft wird, statt ins öffentliche Netz zu fließen. Für Mieter bedeutet das meist einen günstigeren Strompreis als in der Grundversorgung, weil Netzentgelte entfallen. Die Teilnahme ist freiwillig, der Anbieter darf sie nicht an den Mietvertrag koppeln, und der Preis ist gesetzlich gedeckelt.
Kurz gesagt:
- Mieterstrom muss auf oder an einem Wohngebäude erzeugt werden, wobei Anlagen im selben Quartier auch auf Nebengebäuden stehen dürfen.
- Der Vertrag darf nie die Bedingung für den Mietvertrag sein und die Laufzeit maximal ein Jahr mit kurzen Kündigungsfristen betragen.
- Der staatliche Mieterstromzuschlag hängt vom Anlagenalter und der Leistung ab, wird aber vor allem durch hohe Eigenverbrauchsquoten und stabile Nutzung rentabel.
- Bei der Abrechnung fallen weniger Kostenanteile an, der Preis darf höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgertarifs betragen, und die eigene Rechnung ist separat vom Mietvertrag.
- Für Vermieter lohnt sich die Prüfung einer Mieterstromlösung vor allem wegen Einsparungen beim Strompreis, doch organisatorischer Aufwand ist erheblich, besonders bei der Messung und Dokumentation.
Inhaltsverzeichnis
- Mieterstrom Erklärung: Begriff, Abgrenzung und wer mitmacht
- Wie funktioniert Mieterstrom in der Praxis?
- Welche Rechte haben Mieter beim Mieterstromvertrag?
- Mieterstromzuschlag: Wie hoch ist die Förderung?
- Wie wird Mieterstrom abgerechnet? Die 90-Prozent-Regel
- Lohnt sich Mieterstrom? Vorteile und Nachteile im Überblick
- Praxis-Checkliste: So gehen Vermieter und Mieter vor
- Perspektive von Energysion: Wo Mieterstrom in der Praxis scheitert
- Solaranlage mieten statt kaufen: Eine Alternative für Vermieter
- Quellen
- FAQ
Mieterstrom Erklärung: Begriff, Abgrenzung und wer mitmacht
Der Begriff bezeichnet Solarstrom, der auf oder an einem Wohngebäude erzeugt und ohne Umweg über das öffentliche Netz an die Bewohner geliefert wird. Die Bundesnetzagentur grenzt das klar von zwei anderen Fällen ab: Bei der Eigenversorgung verbraucht der Anlagenbetreiber den Strom selbst, bei der Volleinspeisung geht die gesamte Erzeugung ins Netz. Mieterstrom liegt dazwischen, ist aber rechtlich eigenständig geregelt.
Wichtig: Der Name ist streng genommen irreführend. Mitmachen können nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer, die selbst in der Wohnung leben. Treffender wäre eigentlich „Bewohnerstrom“, doch der Gesetzgeber hat sich auf den bekannteren Begriff festgelegt.
Seit dem Solarpaket, das am 16. Mai 2024 in Kraft getreten ist, zählt auch der sogenannte Quartiersansatz dazu:
- Anlagen müssen nicht mehr zwingend auf dem belieferten Gebäude selbst stehen.
- Auch Nebengebäude oder benachbarte Dächer im selben Quartier können förderfähig sein.
- Ausnahmen gelten bei bestimmten Konstellationen zwischen verbundenen Unternehmen, die die Bundesnetzagentur im Detail regelt.
Wie funktioniert Mieterstrom in der Praxis?
Vier Modelle haben sich etabliert, und sie unterscheiden sich vor allem darin, wer als Vertragspartner auftritt.
- Grundmodell: Der Vermieter oder ein von ihm beauftragter Dienstleister betreibt die Anlage und beliefert die Bewohner direkt. Ein klassisches Mehrfamilienhaus mit Vermieter als Solaranlagen-Betreiber ist der Standardfall.
- Lieferkettenmodell: Ein externer Energieversorger pachtet die Dachfläche, betreibt die Anlage und tritt als Stromlieferant auf. Der Vermieter bleibt aus dem operativen Geschäft heraus.
- Vollversorgung: Der Mieter bezieht sowohl den Solarstrom als auch den ergänzenden Reststrom von einem einzigen Anbieter, das erspart zwei separate Verträge.
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV): Eine vereinfachte Form ohne Lieferantenstatus, bei der überschüssiger PV-Strom pauschal auf die Bewohner verteilt wird, ohne dass ein vollwertiger Stromliefervertrag nötig ist.
Bei der Messtechnik gibt es ebenfalls mehrere Wege. Ein Summenzähler misst die gesamte Solarerzeugung, während Unterzähler je Wohnung erfassen, wie viel davon jeder Haushalt verbraucht hat. Moderne Messeinrichtungen (mME) und Smart Meter machen die Trennung zwischen Solar- und Netzstrom automatisiert und fernauslesbar. BMWi-Publikationen weisen zudem auf virtuelle Messkonzepte hin: Sie kommen ohne physische Unterzähler aus und rechnen den Verbrauch rechnerisch zu, sind günstiger in der Installation, verlangen aber saubere Dokumentation für den Förderanspruch. Speicher und Wallboxen sind keine Pflicht, erhöhen aber den Eigenverbrauchsanteil im Haus spürbar.
Welche Rechte haben Mieter beim Mieterstromvertrag?

Der Gesetzgeber hat Mieterstrom bewusst mit engen Leitplanken versehen, weil Mieter gegenüber einem Anbieter, den sie sich nicht selbst ausgesucht haben, besonders schutzbedürftig sind. Grundlage ist § 42a EnWG in Verbindung mit den EEG-Fördervorgaben, überwacht wird die Einhaltung von der Bundesnetzagentur.
Drei Regeln sind für Mieter besonders relevant:
- Kopplungsverbot: Der Mieterstromvertrag darf niemals Bedingung für den Mietvertrag sein. Wer nicht mitmachen will, muss trotzdem wohnen bleiben dürfen.
- Vertragslaufzeit: Die Erstlaufzeit darf laut Bundesnetzagentur höchstens ein Jahr betragen, danach verlängert sich der Vertrag automatisch nur um kurze Zeiträume mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten.
- Informationspflichten: Der Lieferant muss vor Vertragsschluss klar über Preis, Vertragsdauer und Reststromversorgung aufklären, nicht erst auf der ersten Rechnung.
Profi-Tipp: Fragen Sie vor der Unterschrift gezielt nach der Kündigungsfrist bei einem Umzug. Viele Verträge regeln das nicht eindeutig, und genau das führt später zu Streit mit dem Anbieter.
Mieterstromzuschlag: Wie hoch ist die Förderung?
Der Mieterstromzuschlag ist eine staatliche Vergütung, die der Anlagenbetreiber zusätzlich zum Strompreis vom Netzbetreiber erhält, gezahlt aus der EEG-Umlage-Systematik. Er soll den finanziellen Nachteil ausgleichen, der entsteht, weil der Betreiber den Strom nicht einfach zum vollen Marktpreis einspeisen kann.
- Die Höhe hängt vom Inbetriebnahmedatum der Anlage und ihrer Leistung in Kilowatt-Peak ab, kleinere Dachanlagen erhalten tendenziell mehr pro Kilowattstunde als große.
- Der Zuschlag läuft über 20 Jahre und ist an feste EEG-Fördersätze gebunden, die sich regelmäßig ändern.
- Er lässt sich mit der klassischen Einspeisevergütung für nicht selbst verbrauchten Reststrom kombinieren.
- Genaue, aktuelle Fördersätze sollten Betreiber immer direkt bei der Bundesnetzagentur prüfen, weil sich die Werte je nach Zubaumenge im Land verschieben.
Für die Rentabilität einer Anlage zählt am Ende weniger der Zuschlag selbst als die Kombination aus hoher Eigenverbrauchsquote im Haus und stabiler Auslastung über die Jahre.
Wie wird Mieterstrom abgerechnet? Die 90-Prozent-Regel
Auf der Abrechnung fallen mehrere Kostenblöcke weg, die bei normalem Netzstrom immer anfallen: Netzentgelte, die Konzessionsabgabe und ein Teil der Umlagen entfallen komplett, weil der Strom das öffentliche Netz gar nicht durchläuft. Übrig bleiben die Beschaffungskosten für Reststrom, die Mehrwertsteuer sowie die Kosten für Messstellenbetrieb und Abrechnung selbst.
Die 90-Prozent-Regel im Klartext: Der Mieterstrompreis darf gesetzlich höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen. In der Praxis liegen die tatsächlichen Einsparungen laut ADAC oft bei bis zu 30 % gegenüber dem Grundversorgertarif, abhängig von Anlagengröße und regionalem Strompreisniveau.
Für die Verbrauchsabrechnung gelten dieselben inhaltlichen Mindestanforderungen wie bei jedem anderen Stromvertrag: Verbrauchsmenge, Preisbestandteile, Abrechnungszeitraum und Vorjahresvergleich müssen nachvollziehbar aufgeführt sein. Die Verbraucherzentrale betont dabei einen Punkt, den viele Vermieter unterschätzen: Eine professionelle, softwaregestützte Abrechnung schafft Vertrauen und verhindert Rückfragen. Ein zentraler Punkt für Mieter: Mieterstrom darf niemals über die Nebenkostenabrechnung laufen. Es handelt sich um einen eigenständigen Stromliefervertrag mit eigener Rechnung, getrennt von der Miete.
Lohnt sich Mieterstrom? Vorteile und Nachteile im Überblick
Für Mieter überwiegt meist der finanzielle Vorteil: günstigerer Strom ohne eigene Investition, dazu ein spürbarer CO2-Effekt, weil der Strom direkt vom Dach kommt statt aus dem Mix des Netzes. Für Vermieter kann Mieterstrom die Attraktivität einer Immobilie erhöhen und zusätzliche Einnahmen bringen.
Auf der anderen Seite steht organisatorischer Aufwand, den man nicht kleinreden sollte:
- Wer selbst als Lieferant auftritt, übernimmt Pflichten wie ein Energieversorger, inklusive Abrechnung, Meldepflichten und Kundenservice.
- Messkonzepte müssen sauber dokumentiert sein, sonst drohen Probleme mit dem Förderanspruch.
- Verträge mit Bestandsmietern müssen angepasst werden, was Zeit und rechtliche Sorgfalt kostet.
Profi-Tipp: *Prüfen Sie vor dem Start die realistische Eigenverbrauchsquote im Haus.
Praxis-Checkliste: So gehen Vermieter und Mieter vor
Vermieter sollten in dieser Reihenfolge vorgehen:
- Dach auf Tauglichkeit prüfen (Statik, Ausrichtung, Verschattung).
- Messkonzept festlegen: physische Unterzähler oder virtuelle Zuordnung.
- Anlage im Marktstammdatenregister anmelden, das ist Pflicht für jede PV-Anlage.
- Wirtschaftlichkeit durchrechnen, inklusive Zuschlag, Reststromkosten und Betriebskosten.
- Entscheiden, ob Eigenbetrieb oder ein externer Dienstleister aus dem Lieferkettenmodell sinnvoller ist.
Mieter sollten vor der Unterschrift diese Punkte klären: Wer genau ist Vertragspartner, wie hoch ist der garantierte Preisvorteil gegenüber der Grundversorgung, wer liefert den Reststrom bei Dunkelheit oder Wolken, und welche Kündigungsfrist gilt konkret bei einem Auszug. Ein Blick in den Weg zur richtigen Solaranlage hilft Vermietern zusätzlich bei der technischen Dimensionierung, bevor Angebote eingeholt werden.
Perspektive von Energysion: Wo Mieterstrom in der Praxis scheitert
Aus unserer Beobachtung vieler Abrechnungsfälle liegt das größte Risiko selten im Vertrag selbst, sondern im Messkonzept. Vermieter unterschätzen regelmäßig, wie viel Dokumentationsaufwand ein virtuelles Messkonzept erzeugt, wenn später ein Fördernachweis fällig wird. Unsere Empfehlung: Bevor Sie sich für ein Modell entscheiden, prüfen Sie die Abrechnungssoftware und die Referenzen des Dienstleisters genauso gründlich wie den Preis pro Kilowattstunde. Wer sich vorab über aktuelle Gesetzesänderungen informiert, etwa im Solarpaket 2, erspart sich später böse Überraschungen bei der Förderfähigkeit.
— Energysion
Solaranlage mieten statt kaufen: Eine Alternative für Vermieter
Wer als Vermieter keine eigene Investition stemmen will, hat mit einer gemieteten Solaranlage einen einfacheren Einstieg als mit einem klassischen Eigenkauf. Statt Anschaffungskosten, Anmeldung und Wartung selbst zu organisieren, übernimmt ein spezialisierter Anbieter Installation, Betrieb und oft auch Unterstützung bei der Abrechnung.

Hier kann eine Anlaufstelle Vermietern und Hauseigentümern helfen, die Solarenergie und Mieterstrom praktisch umsetzen wollen, ohne selbst zum Energieversorger zu werden. Ein Mietmodell reduziert das finanzielle Risiko, weil keine hohe Einmalinvestition nötig ist, und Bewohner können vom günstigeren Solarstrom vom eigenen Dach profitieren. Wer prüfen möchte, ob sich das für das eigene Gebäude rechnet, findet auf der Energysion-Website den Einstieg für eine unverbindliche Beratung zur passenden Lösung.
Quellen
Für vertiefte Recherche eignen sich diese Stellen besonders:
- Bundesnetzagentur – Mieterstrom
- ADAC – Mieterstrom: So funktioniert Mieterstrom
- Verbraucherzentrale – Wie funktioniert die Abrechnung beim Mieterstrom?
- Bundeswirtschaftsministerium – Mieterstrom: Einordnung und Organisationsformen (Publikation)
FAQ
Wie funktioniert das mit dem Mieterstrom?
Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach erzeugt Strom, der direkt an die Bewohner des Hauses geliefert wird, ohne Umweg über das öffentliche Netz. Ein Messkonzept, etwa ein Summenzähler oder Smart Meter, trennt dabei genau, wie viel jede Wohnung an Solar- und Reststrom verbraucht hat.
Wie hoch darf Mieterstrom sein?
Der Preis darf laut Bundesnetzagentur höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.
Was sind die Nachteile von Mieterstrom?
Der größte Nachteil liegt im organisatorischen Aufwand für Vermieter, die als Lieferant Pflichten wie ein Energieversorger übernehmen. Für Mieter kann zudem der Wechsel des Reststromanbieters komplizierter sein, weil Solar- und Netzstromvertrag miteinander verzahnt sind.
Wie wird der Mieterstrom abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt als eigenständiger Stromliefervertrag, getrennt von der Nebenkostenabrechnung, mit Verbrauchsmenge, Preisbestandteilen und Abrechnungszeitraum. Netzentgelte und bestimmte Umlagen entfallen dabei, während Beschaffungskosten für Reststrom und Mehrwertsteuer bestehen bleiben.