Meldet Ihr Stromanbieter Insolvenz an, bleibt Ihr Licht an. In Deutschland übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Belieferung, die sogenannte Ersatzversorgung. Teuer wird es trotzdem schnell, wenn Sie nicht handeln: Abbuchungen an den insolventen Anbieter laufen weiter, Guthaben stecken in der Insolvenzmasse fest, und der Ersatztarif ist selten der günstigste. Hier lesen Sie, was rechtlich gilt, welche Schritte Sie in welcher Reihenfolge erledigen und wie Sie Ihr Geld so gut wie möglich schützen.
TL;DR
- Ihre Stromversorgung fällt nicht aus: Der Grundversorger springt nach § 38 EnWG ein, höchstens für drei Monate.
- Lesen Sie sofort den Zählerstand ab, fotografieren Sie ihn und melden Sie ihn an Netzbetreiber und Ersatzversorger.
- Widerrufen Sie das SEPA-Lastschriftmandat beim insolventen Anbieter und zahlen Sie nur noch an Konten, die der Insolvenzverwalter ausdrücklich nennt.
- Guthaben, Vorauszahlungen und Boni melden Sie zur Insolvenztabelle an, rechnen Sie aber nur mit einem kleinen Teil zurück.
- Die Ersatzversorgung hat keine Kündigungsfrist: Wechseln Sie in einen regulären Tarif, sobald Sie die Bestätigung haben.
Inhaltsverzeichnis
- Warum Ihr Strom nicht abgestellt wird: die Ersatzversorgung
- Was kostet die Ersatzversorgung?
- Standardlastprofil H0: Warum Ihr Zählerstand jetzt zählt
- Stromanbieter insolvent: Ihr Fahrplan in sieben Schritten
- Guthaben, Bonus, Vorauszahlung: Was mit Ihrem Geld passiert
- Insolvenzantrag heißt nicht automatisch Lieferstopp
- Warnzeichen: So erkennen Sie einen wackelnden Anbieter
- Unsere Sicht: Sicherheit ist ein Tarifmerkmal
- Den passenden neuen Tarif finden
- Häufige Fragen zur Anbieterinsolvenz
- Quellen
Warum Ihr Strom nicht abgestellt wird: die Ersatzversorgung
Die wichtigste Nachricht zuerst: Eine Insolvenz Ihres Lieferanten bedeutet keinen Stromausfall in Ihrer Wohnung. Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass Sie sich um Ihre Versorgung keine Sorgen machen müssen, wenn Ihr Lieferant insolvent ist oder der Netzbetreiber ihm die Netznutzung verweigert. Rechtlich steckt dahinter § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes, die Ersatzversorgung.
So funktioniert der Mechanismus: Ein Stromanbieter darf Ihren Strom nur über das Netz des örtlichen Netzbetreibers liefern. Dafür zahlt er Netzentgelte. Zahlt er nicht mehr, verliert er das Recht auf Netznutzung. Ab diesem Moment kann ihm kein Verbrauch mehr zugeordnet werden, und der Grundversorger in Ihrem Netzgebiet übernimmt automatisch. Sie müssen dafür nichts unterschreiben und nichts beantragen. Die Bundesnetzagentur nennt als typische Auslöser den Verlust der Netznutzung durch einen Lieferanten oder auch Verzögerungen bei einem Lieferantenwechsel.
Die Ersatzversorgung ist eine Übergangslösung. Sie endet spätestens nach drei Monaten. Haben Sie bis dahin keinen neuen Vertrag abgeschlossen, landen Haushaltskunden in der Grundversorgung des gleichen Unternehmens. Auch dann bleibt der Strom an, nur zahlen Sie meist mehr, als Sie müssten.
Der Schutz, den das Gesetz bietet, ist ein vertraglicher, kein technischer. Er sichert, dass jemand Sie beliefert und abrechnet. Gegen einen echten Netzausfall durch Sturm oder Defekt hilft er nicht. Wer sein Haus für solche Fälle absichern will, findet in diesem Beitrag eine gute Einführung, wie Notstrom mit einem Heimspeicher tatsächlich funktioniert und wo die Grenzen einer Back-up-Funktion liegen. Für die Anbieterpleite selbst brauchen Sie keine Technik, sondern die richtigen Schritte auf dem Papier.
Mehr zu den Regeln, wann eine Sperre überhaupt zulässig ist, erklären wir in unserem Beitrag zum Thema Strom darf nicht abgestellt werden.
Was kostet die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung hat einen eigenen Preis, den der Grundversorger veröffentlicht. Für Haushaltskunden setzt das Energiewirtschaftsgesetz eine Obergrenze: Der Preis darf nicht über dem der Grundversorgung liegen. Das schützt Sie vor Extremtarifen, macht den Strom aber nicht günstig. Grund- und Ersatzversorgung gehören in vielen Netzgebieten zu den teureren Angeboten am Markt, weil sie jeden Kunden ohne Prüfung aufnehmen müssen.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Betroffene zu spät merken, dass sie im oft deutlich teureren Ersatztarif gelandet sind. Das kostet jeden Monat Geld, ohne dass Sie etwas davon haben.
Den konkreten Preis Ihres Grundversorgers finden Sie auf dessen Website, meist unter Stichworten wie “Grundversorgung” oder “Ersatzversorgung”, und im Bestätigungsschreiben, das Sie nach der Übernahme erhalten. Prüfen Sie dort zwei Werte: den Arbeitspreis pro Kilowattstunde und den monatlichen Grundpreis.
| Versorgungsart | Wie Sie hineinkommen | Laufzeit und Kündigung | Preisniveau |
|---|---|---|---|
| Ersatzversorgung | Automatisch, wenn Ihr Lieferant ausfällt | Höchstens drei Monate, Wechsel jederzeit möglich | Für Haushalte gedeckelt auf Grundversorgungsniveau |
| Grundversorgung | Automatisch nach der Ersatzversorgung oder ohne eigenen Vertrag | Unbefristet, kurzfristig kündbar | In der Regel über frei verhandelten Tarifen |
| Sondervertrag (regulärer Tarif) | Aktiver Abschluss bei einem Anbieter Ihrer Wahl | Je nach Vertrag, mit Laufzeit oder monatlich kündbar | Abhängig vom Tarif, oft günstiger |
| Dynamischer Stromtarif | Aktiver Abschluss, benötigt einen intelligenten Zähler | Meist monatlich kündbar | Folgt dem Börsenpreis, je nach Verbrauchsverhalten günstig |
Ein Rechenbeispiel zeigt, warum Abwarten teuer werden kann: Liegt Ihr Ersatztarif beispielsweise 8 Cent pro Kilowattstunde über einem guten regulären Tarif und verbraucht Ihr Haushalt 3.000 Kilowattstunden im Jahr, also rund 250 im Monat, zahlen Sie rund 20 € pro Monat zu viel. Über die vollen drei Monate sind das etwa 60 €, die Sie mit einem schnellen Wechsel sparen. Die Zahlen sind ein Beispiel; setzen Sie Ihre eigenen Werte ein.
Standardlastprofil H0: Warum Ihr Zählerstand jetzt zählt
Im Zusammenhang mit der Ersatzversorgung taucht oft ein Fachbegriff auf: das Standardlastprofil. Haushalte mit klassischem Stromzähler werden nicht viertelstündlich gemessen. Der Zähler zeigt nur, wie viel Strom insgesamt durchgeflossen ist, nicht wann. Damit Netzbetreiber und Lieferanten trotzdem planen und abrechnen können, legen sie für solche Kunden ein typisches Verbrauchsmuster zugrunde. Für Privathaushalte heißt dieses Muster H0, das Standardlastprofil Haushalt.
H0 bildet ab, wie ein durchschnittlicher Haushalt über Tag, Woche und Jahr verteilt Strom verbraucht: wenig in der Nacht, mehr am Morgen, eine Spitze am Abend, im Winter mehr als im Sommer. Ihr tatsächliches Verhalten kann davon stark abweichen, für die Abrechnung zählt bei einem klassischen Zähler aber nur die Gesamtmenge.
Für Sie als Betroffene einer Anbieterpleite hat das eine praktische Folge: Ohne abgelesenen Zählerstand am Tag des Wechsels muss der Verbrauch geschätzt und rechnerisch auf alten Lieferanten, Ersatzversorger und neuen Anbieter verteilt werden. Schätzungen gehen selten zu Ihren Gunsten aus. Ein datiertes Foto Ihres Zählers ist deshalb das wichtigste Beweismittel, das Sie haben. Haben Sie bereits einen intelligenten Zähler, wird Ihr Verbrauch ohnehin genauer erfasst, und Sie können auch einen dynamischen Tarif nutzen, der statt eines Standardprofils Ihren echten Verbrauch abrechnet.

Stromanbieter insolvent: Ihr Fahrplan in sieben Schritten
Die Stiftung Warentest rät, bei einer Anbieterpleite rasch zu handeln. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
- Zählerstand dokumentieren. Lesen Sie den Zähler ab, sobald Sie von der Insolvenz oder dem Lieferstopp erfahren. Machen Sie ein Foto, auf dem Zählernummer und Stand gut lesbar sind, und notieren Sie das Datum.
- Zählerstand melden. Schicken Sie den Stand an Ihren Netzbetreiber und an den Ersatzversorger. Die Bundesnetzagentur empfiehlt genau diesen Schritt. Den Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung.
- Lastschrift stoppen. Widerrufen Sie das SEPA-Lastschriftmandat gegenüber dem insolventen Anbieter schriftlich und stoppen Sie Daueraufträge bei Ihrer Bank. So verhindern Sie, dass weiteres Geld an ein Konto fließt, das nicht mehr berechtigt ist.
- Nur an berechtigte Stellen zahlen. Solange der alte Anbieter Sie noch beliefert, schulden Sie die Abschläge für Ihren laufenden Verbrauch weiterhin. Die Verbraucherzentrale betont: Zahlen Sie dann an das Konto, das der Insolvenzverwalter ausdrücklich benannt hat. Stellen Sie sämtliche Zahlungen ein, darf der Insolvenzverwalter den Vertrag kündigen.
- Bestätigung der Ersatzversorgung abwarten und prüfen. Der Grundversorger schreibt Sie an. Prüfen Sie Datum des Versorgungsbeginns, Preis und Zählerstand.
- Neuen Tarif abschließen. Weil die Ersatzversorgung keine Kündigungsfrist hat, können Sie direkt wechseln. Wie lange die Umstellung in der Praxis braucht, lesen Sie in unserem Beitrag zur Dauer eines Stromanbieterwechsels.
- Forderungen anmelden. Sobald der Insolvenzverwalter bekannt ist und zur Anmeldung auffordert, melden Sie Guthaben, Vorauszahlungen und zugesagte Boni zur Insolvenztabelle an. Belege beilegen: Vertrag, Rechnungen, Kontoauszüge, Zählerfoto.
Ein Tipp aus der Praxis: Legen Sie für den ganzen Vorgang einen Ordner an, digital oder auf Papier. Insolvenzverfahren dauern lange, und in zwei Jahren wissen Sie nicht mehr, welche Abschläge Sie wann gezahlt haben.
Guthaben, Bonus, Vorauszahlung: Was mit Ihrem Geld passiert
Hier liegt der eigentliche Schaden einer Anbieterpleite. Die Versorgung ist gesichert, Ihr Geld nicht.
Die Abschlussrechnung. Endet ein Liefervertrag, muss der Lieferant nach § 40c EnWG spätestens sechs Wochen danach eine Abschlussrechnung stellen. Bei insolventen Unternehmen wird diese Frist in der Praxis häufig nicht eingehalten. Fordern Sie die Rechnung schriftlich beim Insolvenzverwalter an und halten Sie fest, wann Sie das getan haben.
Guthaben aus zu hohen Abschlägen. Haben Sie mehr gezahlt, als Sie verbraucht haben, entsteht ein Guthaben. Das wird nach einem Insolvenzantrag in aller Regel nicht mehr ausgezahlt, sondern ist eine Forderung, die Sie zur Insolvenztabelle anmelden. Am Ende des Verfahrens erhalten Gläubiger nur eine Quote. Die Verbraucherzentrale warnt, dass diese Quote oft gering ausfällt; Rückzahlungen unter fünf Prozent der ursprünglichen Summe sind keine Seltenheit. Bis dahin können Jahre vergehen.
Vorauskasse und Neukundenbonus. Wer im Voraus bezahlt hat, etwa für ein ganzes Jahr, trägt das größte Risiko. Laut Verbraucherzentrale sind solche Vorauszahlungen bei einer Insolvenz meist verloren, genauso wie ein noch nicht ausgezahlter Neukundenbonus. Beides können Sie nur zur Tabelle anmelden.
Nachforderungen. Umgekehrt kann der Insolvenzverwalter offene Beträge für tatsächlich gelieferten Strom einfordern. Prüfen Sie solche Schreiben genau: Stimmen Zeitraum, Zählerstände und Abschläge? Bei Unklarheiten hilft eine Beratung der Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland.
Steckt hinter offenen Stromrechnungen eine grundsätzlich angespannte Finanzlage, gehört das in eine andere Schublade. Die Verbraucherzentrale erklärt, dass Energieschulden in eine Verbraucherinsolvenz einbezogen werden können und die Restschuldbefreiung nach drei Jahren auch diese Schulden umfasst. Sprechen Sie in diesem Fall mit einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle, bevor Sie Zahlungen einstellen oder Vereinbarungen unterschreiben.
Insolvenzantrag heißt nicht automatisch Lieferstopp
Ein verbreiteter Irrtum: Sobald der Anbieter Insolvenz anmeldet, dürfe man sofort kündigen. Das stimmt so nicht. Ein Insolvenzantrag allein gibt Ihnen kein Sonderkündigungsrecht. Führt der Insolvenzverwalter den Betrieb weiter und beliefert Sie, bleiben Sie in der Regel an die Fristen Ihres Vertrags gebunden. Erst wenn die Belieferung dauerhaft eingestellt wird, können Sie außerordentlich kündigen.
| Situation | Was mit Ihrem Vertrag passiert | Was Sie tun |
|---|---|---|
| Insolvenzantrag gestellt, Belieferung läuft weiter | Vertrag besteht fort, Fristen gelten | Abschläge an das vom Insolvenzverwalter genannte Konto, Zählerstand sichern, Lage beobachten |
| Netzbetreiber entzieht die Netznutzung | Ersatzversorgung durch den Grundversorger | Zählerstand melden, Lastschrift widerrufen, zügig neuen Tarif wählen |
| Anbieter stellt Lieferung dauerhaft ein | Außerordentliche Kündigung möglich | Schriftlich kündigen, Guthaben zur Insolvenztabelle anmelden |
Wann Sie einen Stromvertrag sonst vorzeitig beenden dürfen, etwa nach einer Preiserhöhung, erklären wir im Ratgeber zum Sonderkündigungsrecht beim Strom. Haben Sie den Vertrag mit dem nun insolventen Anbieter erst vor wenigen Tagen online abgeschlossen, prüfen Sie außerdem, ob Sie den Stromvertrag noch widerrufen können.
Ein Sonderfall ist der Umzug: Ziehen Sie gerade um, während Ihr Anbieter in der Krise steckt, melden Sie den Strom in der neuen Wohnung direkt bei einem stabilen Anbieter an. Was dabei wichtig ist, zeigt unsere Anleitung Strom beim Umzug anmelden.
Warnzeichen: So erkennen Sie einen wackelnden Anbieter
Eine Insolvenz kommt selten aus heiterem Himmel. Ende 2021 und Anfang 2022 stellten mehrere Energieversorger die Belieferung ein, als die Großhandelspreise explodierten. Vor allem Anbieter, die kaum langfristig eingekauft hatten, gerieten unter Druck. Diese Signale sollten Sie aufhorchen lassen:
- Vorkasse oder auffällig hohe Abschläge. Seriöse Anbieter verlangen Abschläge, die zu Ihrem Verbrauch passen. Ein Paket für ein ganzes Jahr im Voraus ist ein Risiko, das Sie allein tragen.
- Preise weit unter dem Markt. Ein Tarif, der dauerhaft deutlich günstiger ist als alle anderen, muss irgendwo finanziert werden. Oft geschieht das über hohe Boni im ersten Jahr.
- Bonus erst nach zwölf Monaten. Ein Bonus, der erst mit der Jahresabrechnung verrechnet wird, ist bei einer Pleite verloren.
- Plötzliche Preiserhöhungen trotz Preisgarantie oder überraschende Kündigungen durch den Anbieter.
- Schlechte Erreichbarkeit, verspätete Rechnungen, ausbleibende Guthabenauszahlungen.
- Post vom Netzbetreiber, dass der Lieferant seinen Pflichten nicht nachkommt.
Bemerken Sie mehrere dieser Zeichen, sichern Sie vorsorglich den Zählerstand und denken Sie über einen Wechsel zum nächstmöglichen Termin nach. Erfahrungsberichte anderer Kunden helfen bei der Einschätzung; ein Beispiel, wie wir solche Berichte auswerten, finden Sie in unseren Voltego Erfahrungen.
Unsere Sicht: Sicherheit ist ein Tarifmerkmal
Wir vergleichen jeden Tag Stromtarife, und eine Erfahrung wiederholt sich: Viele Haushalte schauen zuerst auf den Preis pro Kilowattstunde und auf den Bonus. Beides ist wichtig. Aber eine Anbieterpleite zeigt, dass das Zahlungsmodell mindestens genauso viel zählt. Wer monatlich kündbar ist, passende Abschläge zahlt und nicht auf einen Jahresbonus angewiesen ist, verliert im schlimmsten Fall wenig.
Deshalb achten wir in unseren Vergleichen und Erfahrungsberichten auf mehr als den Endpreis: Wie flexibel ist der Vertrag? Wann wird ein Bonus tatsächlich ausgezahlt? Wie transparent rechnet der Anbieter ab? Gerade bei dynamischen Stromtarifen, die meist monatlich kündbar sind und den tatsächlichen Verbrauch über einen intelligenten Zähler abrechnen, sehen Sie jeden Monat, was Sie zahlen. Das ersetzt keine Prüfung des Anbieters, nimmt aber einem Großteil des Insolvenzrisikos den Schrecken.
Unser Rat an alle, die gerade in der Ersatzversorgung sitzen: Nutzen Sie die Situation als Anlass, Ihren Tarif grundsätzlich neu zu wählen, statt hastig den erstbesten Billigtarif abzuschließen.
— Energysion
Den passenden neuen Tarif finden
Sie sind in der Ersatzversorgung gelandet oder wollen Ihren Vertrag vorsorglich prüfen? Auf Energysion finden Sie Vergleiche und Ratgeber zu dynamischen Stromtarifen, ehrliche Anbieterbewertungen und Erfahrungsberichte, einen Stromtarifrechner sowie aktuelle Bonus- und Gutscheinaktionen mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Aktivierung, am Smartphone wie am Computer. So kommen Sie schnell aus dem teuren Übergangstarif heraus.
Häufige Fragen zur Anbieterinsolvenz
Wird mein Strom abgestellt, wenn der Anbieter pleite ist?
Nein. Fällt Ihr Lieferant aus, übernimmt der örtliche Grundversorger nach § 38 EnWG automatisch die Ersatzversorgung. Sie müssen dafür nichts beantragen, sollten aber den Zählerstand sofort ablesen und melden.
Wie lange dauert die Ersatzversorgung?
Höchstens drei Monate. Schließen Sie in dieser Zeit keinen neuen Vertrag ab, rutschen Sie als Haushaltskunde in die Grundversorgung. Da es keine Kündigungsfrist gibt, können Sie jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln.
Muss ich weiter Abschläge an den insolventen Anbieter zahlen?
Solange er Sie noch beliefert, ja, aber nur an das Konto, das der Insolvenzverwalter ausdrücklich nennt. Das alte Lastschriftmandat sollten Sie widerrufen. Wer alle Zahlungen einstellt, riskiert eine Kündigung durch den Insolvenzverwalter.
Bekomme ich mein Guthaben zurück?
Meist nur zu einem kleinen Teil. Guthaben, Vorauszahlungen und noch nicht ausgezahlte Boni melden Sie zur Insolvenztabelle an. Nach Abschluss des Verfahrens, das Jahre dauern kann, erhalten Gläubiger eine Quote, die oft gering ist.
Sind Stromschulden Teil einer Privatinsolvenz?
Ja, Schulden bei Energieversorgern können in eine Verbraucherinsolvenz aufgenommen werden und fallen unter die Restschuldbefreiung, die nach drei Jahren möglich ist. Lassen Sie sich dazu von einer anerkannten Schuldnerberatung begleiten.
Quellen
- Bundesnetzagentur: Insolvenz des Energielieferanten
- Bundesnetzagentur: Ersatzversorgung
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Gesamttext
- § 40c EnWG: Rechnungsbeträge und Abschlussrechnung
- Verbraucherzentrale: Was passiert, wenn der Energieanbieter insolvent ist?
- Verbraucherzentrale: Preiserhöhungen trotz Garantie und plötzliche Kündigungen
- Verbraucherzentrale: Energieschulden, oft nur die Spitze des Eisberges
- Stiftung Warentest: Wenn der Energieversorger pleite ist