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Energiegemeinschaft erklärt: So teilen Sie Strom in Deutschland

Energiegemeinschaft erklärt: So teilen Sie Strom in Deutschland

Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Menschen, Unternehmen oder Kommunen, die Strom aus erneuerbaren Quellen gemeinsam erzeugen und nutzen. In Deutschland gibt es dafür kein einzelnes Gesetz und keinen einheitlichen Begriff. Stattdessen gibt es mehrere Modelle: die Bürgerenergiegesellschaft, den Mieterstrom, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und seit dem 1. Juni 2026 das Energy Sharing über das öffentliche Netz. Hier erklären wir, wie diese Modelle funktionieren, was sie voneinander unterscheidet, welche Technik Sie brauchen und welches Modell zu Ihrer Situation passt.

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Kurz gesagt

  • Energiegemeinschaft ist in Deutschland ein Sammelbegriff. Rechtlich geregelt sind einzelne Modelle, keine Energiegemeinschaft als solche.
  • Im selben Gebäude nutzen Sie Solarstrom per Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung. Beides läuft hinter dem Netzanschluss und ist vergleichsweise einfach.
  • Über Grundstücksgrenzen hinweg erlaubt § 42c EnWG seit dem 1. Juni 2026 Energy Sharing über das öffentliche Stromnetz. Ab dem 1. Juni 2028 ist das auch über benachbarte Bilanzierungsgebiete möglich.
  • Ohne Smart Meter geht es nicht: Für Energy Sharing sind Messwerte im 15-Minuten-Takt nötig.
  • Ihren Stromvertrag behalten Sie: Die Gemeinschaft deckt nur einen Teil Ihres Bedarfs, den Reststrom liefert weiter Ihr Stromanbieter.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Energiegemeinschaft?

Der Begriff stammt aus dem europäischen Recht. Die EU unterscheidet Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften. Gemeint ist in beiden Fällen dasselbe Grundprinzip: Mehrere Beteiligte schließen sich zusammen, investieren gemeinsam in eine Solaranlage, ein Windrad, einen Speicher oder ein Wärmenetz und teilen den Nutzen, also den Strom, die Wärme oder die Erlöse.

In Deutschland hat der Gesetzgeber diese Begriffe nicht eins zu eins übernommen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält fest, dass es für Energy Sharing keine einheitliche Definition gibt. Verstanden wird darunter die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von Strom in räumlichem Zusammenhang, einschließlich der Nutzung des öffentlichen Netzes. Die Informationsplattform für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften beschreibt das Ziel ähnlich: Menschen vor Ort investieren gemeinsam in Solarstromanlagen, Wärmenetze oder Elektromobilität.

Ein Blick nach Österreich zeigt, wie es auch geht. Dort ist eine Energiegemeinschaft ein klar definierter Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion, Speicherung und Verwertung von Energie, mit eigenen Rechtsformen und einer staatlichen Anlaufstelle. Deutschland hat sich für einen anderen Weg entschieden: Statt eines Dachmodells gibt es mehrere Einzelregeln, je nachdem, ob der Strom im Haus bleibt oder durch das öffentliche Netz fließt.

Was ist eine Energiegemeinschaft? — overview diagram

Die vier Modelle in Deutschland im Überblick

Wer in Deutschland von einer Energiegemeinschaft spricht, meint in der Praxis meist eines dieser vier Modelle. Der wichtigste Unterschied ist die Frage, ob der Strom das Gebäude verlässt.

Modell Rechtsgrundlage Wo fließt der Strom? Typische Beteiligte Aufwand
Bürgerenergiegesellschaft § 3 Nr. 15 EEG Einspeisung ins Netz, Erlöse werden geteilt Bürger einer Region, oft als Genossenschaft mittel bis hoch
Mieterstrom EEG und EnWG im Gebäude, hinter dem Netzanschluss Vermieter und Mieter hoch (Lieferantenpflichten)
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) § 42b EnWG im Gebäude, hinter dem Netzanschluss Mehrfamilienhaus, WEG, Gewerbeobjekt niedrig bis mittel
Energy Sharing § 42c EnWG über das öffentliche Verteilnetz Nachbarn, Quartiere, Kommunen, kleine Unternehmen mittel bis hoch

Bürgerenergiegesellschaft und Energiegenossenschaft

Das ist die klassische deutsche Energiegemeinschaft. Das EEG definiert die Bürgerenergiegesellschaft als Genossenschaft oder sonstige Gesellschaft, an die Vorgaben zur Zahl der stimmberechtigten Mitglieder und zu deren Wohnort in der Nähe der Anlage geknüpft sind. Die Mitglieder kaufen Anteile, die Gesellschaft baut einen Solarpark oder eine Windanlage, speist den Strom ein und schüttet die Erlöse aus. Den Strom selbst verbrauchen die Mitglieder dabei nicht direkt. Laut einem Factsheet der dena dominieren hierzulande traditionell große Projekte mit Hunderten Mitgliedern.

Mieterstrom

Beim Mieterstrom verkauft der Vermieter oder ein Dienstleister den Solarstrom vom Dach direkt an die Mieter im Haus. Der Haken: Wer Mieterstrom anbietet, wird rechtlich zum Stromlieferanten und muss die Vollversorgung inklusive Reststrom sicherstellen. Das BMWK räumt in seiner Photovoltaik-Strategie ein, dass viele Mieterstromprojekte an dieser Komplexität gescheitert sind. Wie das Modell im Detail funktioniert, lesen Sie in unserem Beitrag Mieterstrom erklärt; wie Vermieter korrekt abrechnen, zeigt unser Ratgeber zur Mieterstrom-Abrechnung.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Die GGV nach § 42b EnWG ist die schlanke Variante für Mehrfamilienhäuser. Der Betreiber der Anlage teilt den Solarstrom nach einem vereinbarten Schlüssel unter den teilnehmenden Parteien auf, muss aber nicht die Vollversorgung übernehmen. Den Reststrom bezieht jede Wohnung weiter bei ihrem frei gewählten Anbieter. Genau darauf zielt die Regierung ab: Auch kleine Wohneigentümergemeinschaften sollen so ohne großen Bürokratieaufwand einsteigen können.

Energy Sharing

Das jüngste Modell ist das einzige, bei dem der Strom das Gebäude verlässt. Eine Solaranlage auf dem Dach der Schule kann dann zum Beispiel Haushalte in der Nachbarschaft versorgen, der Strom fließt durch das öffentliche Netz. Weil dieses Modell neu ist und am meisten Fragen aufwirft, erklären wir es im nächsten Abschnitt genauer.

Energy Sharing nach § 42c EnWG: Was seit Juni 2026 gilt

Seit dem 1. Juni 2026 dürfen Verbraucher, Unternehmen und Kommunen in Deutschland lokal erzeugten Ökostrom gemeinsam über das öffentliche Netz nutzen. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie beschreibt das als gemeinsame Nutzung von selbst erzeugtem erneuerbarem Strom über das öffentliche Verteilnetz. Die Regel kommt in zwei Stufen, wie die dena in ihrer Analyse Energy Sharing im deutschen Stromsystem beschreibt:

  1. Ab 1. Juni 2026: gemeinsame Nutzung innerhalb desselben Bilanzierungsgebiets, also grob im Gebiet Ihres örtlichen Verteilnetzbetreibers.
  2. Ab 1. Juni 2028: gemeinsame Nutzung auch über angrenzende Bilanzierungsgebiete innerhalb derselben Regelzone.

Im Juli 2026 hat die Bundesnetzagentur mit ihrer Mitteilung Nr. 73 geklärt, wie die Abwicklung im Markt laufen soll. Drei Punkte daraus sind für Sie als Teilnehmer wichtig:

  • Jede Entnahmestelle bleibt in einem Bilanzkreis. Das schreibt § 20 Abs. 1a EnWG vor und dient der Systemsicherheit. Energy Sharing ändert an dieser Logik nichts.
  • Energy Sharing ist eine Teilversorgung. Sie behalten Ihren eigenen Stromliefervertrag für alles, was die Gemeinschaft nicht liefert. Eine vollständige Unabhängigkeit vom Stromanbieter ist nicht vorgesehen.
  • Netzbetreiber brauchen keine Sonderprozesse. Die Komplexität liegt laut Bundesnetzagentur nicht im Netzbetrieb, sondern in der Marktabwicklung: Bilanzkreistreue und Lieferantenwechsel.

Das Forschungsinstitut FfE nennt als Schwachstellen des Rahmens die räumliche Begrenzung auf Bilanzierungsgebiete, offene Fragen bei Mess- und Datenprozessen sowie fehlende finanzielle Anreize. Anders als manche Nachbarländer gewährt Deutschland Energy-Sharing-Gemeinschaften keinen eigenen Netzentgeltrabatt. Ob sich ein Projekt rechnet, hängt deshalb stark von den Strompreisen vor Ort und vom Aufwand für Messung und Abrechnung ab. Einen ausführlichen Blick auf Rechtslage und Praxis bietet unser Beitrag zu Energy Sharing in Deutschland.

Welche Technik eine Energiegemeinschaft braucht

Solange der Strom im Haus bleibt, kommen GGV und Mieterstrom mit einem durchdachten Messkonzept aus. Beim Energy Sharing über das Netz muss dagegen für jede Viertelstunde nachweisbar sein, wie viel Strom die Anlage erzeugt hat und wie viel jeder Teilnehmer verbraucht hat. Nur so lässt sich der geteilte Strom rechtssicher zuordnen.

Daraus folgt: Jeder Teilnehmer braucht ein intelligentes Messsystem, also einen digitalen Zähler mit Smart Meter Gateway, der 15-minütige Messwerte liefert. Die dena weist darauf hin, dass viele Interessenten genau diese Pflicht unterschätzen und dass die nötige digitale Durchdringung gerade für kleinere Projekte eine Hürde ist. Wie die Kombination aus digitalen Zählern und Solaranlagen im Alltag zusammenspielt, also was der Zähler bei Einspeisung und Eigenverbrauch misst, ist für jede Gemeinschaft eine gute Grundlage, bevor sie ein Messkonzept plant.

Praktisch heißt das für Sie:

  • Fragen Sie Ihren Messstellenbetreiber, ob und wann Ihr Zähler gegen ein intelligentes Messsystem getauscht wird. Was das Gerät kann und was es kostet, erklärt unser Ratgeber zum Smart Meter Gateway.
  • Prüfen Sie den Stand des Rollouts in Ihrem Netzgebiet. Unser Überblick zum Smart Meter Rollout zeigt, welche Wege es gibt, schneller an einen Smart Meter zu kommen.
  • Denken Sie an steuerbare Geräte. Wer in der Gemeinschaft Wärmepumpe oder Wallbox betreibt, fällt eventuell unter § 14a EnWG. Was das bedeutet, lesen Sie in unserem Beitrag zu § 14a EnWG im Haushalt.

Welches Modell passt zu Ihnen?

Die richtige Form hängt weniger von Ihrer Motivation ab als von Ihrer Wohnsituation und davon, wem die Anlage gehört.

Sie wohnen zur Miete

Im Mehrfamilienhaus hängt viel vom Vermieter ab. Bietet er Mieterstrom oder GGV an, können Sie Solarstrom vom eigenen Dach beziehen, meist günstiger als Netzstrom. Ohne solches Angebot bleibt Ihnen ein Balkonkraftwerk oder die Teilnahme an einem Energy-Sharing-Projekt in Ihrer Nachbarschaft, sobald eines entsteht. Welche Wege es für Mieter konkret gibt, haben wir in Solar für Mieter zusammengestellt.

Sie besitzen eine Wohnung in einer WEG

Für Eigentümergemeinschaften ist die GGV in den meisten Fällen der naheliegende Einstieg. Die Anlage gehört der Gemeinschaft oder einem Betreiber, jede Partei bezieht ihren Anteil am Solarstrom und schließt für den Rest einen eigenen Vertrag ab. Es entfallen die Lieferantenpflichten, an denen viele Mieterstromprojekte gescheitert sind.

Sie haben ein eigenes Haus mit Solaranlage

Hier wird Energy Sharing interessant. Statt Überschüsse für die Einspeisevergütung abzugeben, könnten Sie den Strom an Nachbarn weitergeben, die dafür einen vereinbarten Preis zahlen. Ob das am Ende mehr bringt als die Einspeisung, hängt vom vereinbarten Preis, den Netzentgelten und den Kosten für Messung und Abrechnung ab. Rechnen Sie das vor dem Start mit konkreten Zahlen durch.

Sie sind Gemeinde, Verein oder kleines Unternehmen

Kommunen und Betriebe haben oft große Dachflächen und tagsüber selbst einen hohen Verbrauch. Mit Energy Sharing können sie Überschüsse an Bürger oder Nachbarbetriebe weitergeben. Für größere Investitionen bleibt die Genossenschaft das bewährte Modell, weil sie Kapital von vielen Menschen bündelt und demokratisch organisiert ist.

Schritt für Schritt zur eigenen Energiegemeinschaft

Die dena hat für den Start einen Leitfaden für Energy Sharing Communities veröffentlicht. Aus diesem Rahmen und den Regeln oben ergibt sich ein Ablauf in sieben Schritten:

  1. Modell klären. Bleibt der Strom im Gebäude (GGV, Mieterstrom) oder soll er über das Netz fließen (Energy Sharing)? Diese Entscheidung bestimmt alles Weitere.
  2. Mitstreiter finden. Sprechen Sie Nachbarn, Hausgemeinschaft, Gemeinde oder örtliche Betriebe an. Klären Sie früh, wer investiert, wer nur Strom bezieht und wie viel jeder verbraucht.
  3. Rechtsform wählen. Für kleine Projekte reicht oft ein Vertrag zwischen den Beteiligten oder eine GbR. Größere Vorhaben gründen häufig eine Genossenschaft. Lassen Sie sich hier von einem Fachanwalt für Energierecht oder einem Steuerberater beraten, denn Haftung und Steuern hängen an dieser Wahl.
  4. Anlage planen. Größe, Standort, Speicher und Ertrag lassen Sie von einem Fachbetrieb berechnen. Wichtig ist, dass Erzeugung und Verbrauch zeitlich gut zusammenpassen, sonst bleibt wenig zu teilen.
  5. Messkonzept festlegen. Bei Energy Sharing braucht jeder Teilnehmer ein intelligentes Messsystem. Stimmen Sie Messung und Datenaustausch früh mit dem Messstellenbetreiber ab.
  6. Verträge und Aufteilungsschlüssel aufsetzen. Regeln Sie, wer wie viel Strom zu welchem Preis bekommt, wie abgerechnet wird und was beim Auszug oder Ausstieg eines Mitglieds passiert.
  7. Reststrom absichern. Jeder Teilnehmer braucht weiterhin einen eigenen Stromvertrag für die Stunden, in denen die Gemeinschaft nicht liefert, etwa nachts oder im Winter.

Häufige Missverständnisse

Ich werde unabhängig von meinem Stromanbieter. Nein. Alle deutschen Modelle sind Teilversorgungen. Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass Energy Sharing allein keine Vollversorgung ersetzt.

Energy Sharing ist dasselbe wie Mieterstrom. Nein. Mieterstrom und GGV finden hinter dem Netzanschlusspunkt statt, Energy Sharing nutzt das öffentliche Netz. Das macht Messung und Bilanzierung deutlich aufwendiger.

Vergleich der Stromwege bei Mieterstrom und Energy Sharing

Ich kann sofort mit dem ganzen Ort teilen. Nur innerhalb Ihres Bilanzierungsgebiets. Die Erweiterung auf angrenzende Gebiete kommt erst ab Juni 2028.

Der alte Zähler reicht. Für Energy Sharing nicht. Ohne Viertelstundenwerte lässt sich der geteilte Strom nicht zuordnen.

Unsere Einschätzung

Wir beschäftigen uns täglich mit Stromtarifen, Smart Metern und Solarlösungen und sehen Energiegemeinschaften als echten Fortschritt, aber nicht als Abkürzung. Für die meisten Haushalte in Deutschland wird der Einstieg 2026 nicht über ein großes Energy-Sharing-Projekt laufen, sondern über das eigene Gebäude: GGV in der Eigentümergemeinschaft, Mieterstrom, wenn der Vermieter mitzieht, oder ein Balkonkraftwerk.

Wer an Energy Sharing teilnehmen will, sollte zwei Dinge zuerst erledigen. Erstens: den Smart Meter. Er ist ohnehin Pflicht für die Teilnahme und öffnet gleichzeitig die Tür zu dynamischen Stromtarifen, mit denen Sie günstige Stunden am Strommarkt nutzen. Zweitens: einen guten Vertrag für den Reststrom. Denn den Strom aus der Gemeinschaft bekommen Sie vor allem mittags im Sommer. Was Sie abends und im Winter zahlen, entscheidet Ihr eigener Tarif. Eine Gemeinschaft mit sauberer Messung und einem passenden Reststromtarif spart mehr als eine große Gemeinschaft mit teurem Grundversorgungsvertrag.

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Den passenden Reststromtarif finden

Weil Sie in jeder Energiegemeinschaft Ihren eigenen Stromvertrag behalten, lohnt sich ein Blick auf Ihren aktuellen Tarif. Auf Energysion vergleichen Sie dynamische und klassische Stromtarife, lesen Erfahrungsberichte zu Anbietern und finden aktuelle Bonus- und Gutscheinaktionen mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Smartphone und Computer. Wenn Sie ohnehin einen Smart Meter bekommen, erklärt unser Ratgeber Smart Meter beim Wechsel, worauf Sie beim Tarifwechsel achten sollten.

Häufige Fragen

Was ist eine Energiegemeinschaft einfach erklärt?

Eine Energiegemeinschaft ist eine Gruppe von Menschen, Unternehmen oder Kommunen, die gemeinsam Ökostrom erzeugt und nutzt oder die Erlöse daraus teilt. In Deutschland ist das kein eigenes Rechtsmodell, sondern ein Oberbegriff für Bürgerenergiegesellschaften, Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Energy Sharing.

Seit wann gibt es Energy Sharing in Deutschland?

Seit dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing nach § 42c EnWG möglich, zunächst innerhalb desselben Bilanzierungsgebiets. Ab dem 1. Juni 2028 ist die gemeinsame Nutzung auch über angrenzende Bilanzierungsgebiete in derselben Regelzone erlaubt.

Brauche ich für eine Energiegemeinschaft einen Smart Meter?

Für Energy Sharing über das öffentliche Netz ja, denn der geteilte Strom muss in Viertelstundenwerten zugeordnet werden. Bei Modellen im selben Gebäude wie der GGV hängt es vom Messkonzept ab, das Sie mit dem Messstellenbetreiber abstimmen.

Kann ich als Mieter Mitglied einer Energiegemeinschaft werden?

Ja. Sie können Mieterstrom oder GGV-Strom beziehen, wenn Ihr Vermieter das anbietet, Anteile an einer Energiegenossenschaft kaufen oder an einem Energy-Sharing-Projekt in Ihrer Nähe teilnehmen. Ihren eigenen Stromvertrag für den Reststrom behalten Sie in allen Fällen.

Spare ich mit einer Energiegemeinschaft garantiert Geld?

Nein, eine Garantie gibt es nicht. Die Ersparnis hängt vom vereinbarten Preis für den geteilten Strom, den Netzentgelten, den Kosten für Messung und Abrechnung und von Ihrem Reststromtarif ab. Lassen Sie sich vor dem Einstieg eine Beispielrechnung mit Ihren Verbrauchswerten zeigen.

Quellen

Empfehlungen

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Als Chefredakteur für Solar und dynamische Stromtarife kombiniert Energysion seine Leidenschaft für erneuerbare Energien mit fundierter Expertise. Er fährt selbst ein E-Auto und testet dynamische Stromtarife, um aus erster Hand praxisnahe Erkenntnisse zu gewinnen. Mit einem scharfen Blick auf aktuelle Entwicklungen in der Solartechnologie und Photovoltaik recherchiert er zukunftsweisende Trends. Sein Bachelor of Laws verleiht ihm zusätzlich die Fähigkeit, komplexe rechtliche Aspekte der Energiewende zu durchdringen und verständlich aufzubereiten – eine perfekte Mischung aus Technik, Praxis und Gesetz.

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