Wenn heute vom „Solarpaket 2“ die Rede ist, geht es fast immer um die EEG-Novelle 2027 und das dazugehörige Netzanschlusspaket, die das Bundeskabinett im Sommer 2026 beschlossen hat. Die Pläne sind so einschneidend wie lange keine mehr: Neue kleine und mittlere Dachanlagen sollen nur noch die Hälfte ihrer Leistung ins Netz einspeisen dürfen, und die feste Einspeisevergütung soll schrittweise auslaufen. Solarstrom soll sich stattdessen an Marktpreisen orientieren. Hier lesen Sie, was genau drinsteht, wo das Gesetzgebungsverfahren steht, was sich für Ihre Photovoltaikanlage, Ihr Balkonkraftwerk oder Ihre Mietwohnung ändern würde und was Sie schon jetzt tun können.
Kurz gesagt
- Was es ist: „Solarpaket 2“ ist der umgangssprachliche Name für die EEG-Novelle 2027 samt Netzpaket. Das Kabinett hat beides am 29. Juli 2026 beschlossen, das parlamentarische Verfahren läuft.
- Kern Nummer eins: Neue kleine und mittlere PV-Dachanlagen sollen höchstens 50 Prozent ihrer Leistung einspeisen dürfen. Damit sollen Mittagsspitzen im Netz sinken und Speicher attraktiver werden.
- Kern Nummer zwei: Neue Anlagen sollen grundsätzlich mit Smart Meter und Steuerbox über die Direktvermarktung laufen. Die feste Einspeisevergütung soll nach und nach wegfallen.
- Was bleibt: Die Erleichterungen aus dem Solarpaket I für Balkonkraftwerke und das seit Juni 2026 geltende Energy Sharing sind eigene, bereits geltende Regeln.
- Für Sie heißt das: Eigenverbrauch wird wichtiger als Einspeisung. Wer Speicher, flexible Verbraucher und einen dynamischen Stromtarif kombiniert, ist am besten vorbereitet.
Inhaltsverzeichnis
- Was mit „Solarpaket 2“ gemeint ist
- Wo das Gesetz gerade steht
- Die Inhalte im Überblick
- Rechenbeispiel: Was die Einspeisegrenze für eine 10-kWp-Anlage bedeutet
- Was sich für Balkonkraftwerke ändert und was nicht
- Mieter und Mehrfamilienhaus: Energy Sharing gilt schon
- Was auf Ihre Stromkosten zukommen kann
- Kritik an den Plänen
- Was Sie jetzt tun können
- Unsere Einschätzung
- Häufige Fragen
- Quellen
Was mit „Solarpaket 2“ gemeint ist
Das erste Solarpaket hat 2024 vor allem Bürokratie abgebaut: einfachere Anmeldung von Balkonkraftwerken, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, mehr Flächen für Freiflächenanlagen. Was es im Einzelnen geregelt hat, lesen Sie in unserer Erklärung zum Solarpaket 1. Schon damals war klar, dass ein zweiter Schritt folgen muss, denn das Grundproblem blieb ungelöst: Zur Mittagszeit speisen an sonnigen Tagen Millionen Anlagen gleichzeitig ein, während der Verbrauch nicht im selben Maß steigt. Das Netz gerät an seine Grenzen, der Börsenstrompreis fällt in diesen Stunden teils unter null, und die feste Vergütung wird trotzdem gezahlt.
Genau hier setzt das an, was heute als Solarpaket 2 bezeichnet wird. Ein einzelnes Gesetz mit diesem Titel gibt es nicht. Gemeint ist das Paket, mit dem die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien nach eigener Aussage markt- und systemdienlicher ausrichten will: die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für 2027 und ein begleitendes Netzanschlusspaket. Der Grundgedanke dreht die bisherige Logik um. Bisher wurde jede eingespeiste Kilowattstunde zu einem festen Satz vergütet, egal ob das Netz sie gerade brauchte. Künftig soll Solarstrom dann ins Netz fließen, wenn er gebraucht wird, und ansonsten möglichst direkt vor Ort verbraucht oder gespeichert werden.
Eine Übersicht mit weiteren Detailfragen haben wir in unserem Beitrag Solarpaket 2: alle wichtigen Änderungen zusammengestellt.
Wo das Gesetz gerade steht
Der entscheidende Schritt bisher: Das Bundeskabinett hat die EEG-Novelle 2027 und das Netzpaket am 29. Juli 2026 beschlossen. Ein Kabinettsbeschluss ist aber noch kein Gesetz. Danach berät der Bundestag in mehreren Lesungen, der Bundesrat nimmt Stellung, und erst nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt gelten die Regeln. Auf diesem Weg ändern sich Entwürfe häufig noch, gerade bei Übergangsfristen, Schwellenwerten und der Frage, ab welcher Anlagengröße welche Pflicht greift.
Die Jahreszahl im Namen zeigt, wohin die Reise zeitlich gehen soll: Die neuen Regeln sind für 2027 geplant. Verbindlich ist das erst, wenn das Gesetz beschlossen ist. Wenn Sie eine Anlage planen, prüfen Sie deshalb kurz vor Vertragsabschluss den aktuellen Stand auf den Seiten von Bundestag und Bundesregierung und fragen Sie Ihren Installateur ausdrücklich, nach welcher Rechtslage er Ihr Angebot kalkuliert hat.
Die Inhalte im Überblick
| Baustein | Was geplant ist | Wen es betrifft |
|---|---|---|
| Einspeisegrenze | Höchstens 50 Prozent der Leistung dürfen ins Netz | Neue kleine und mittlere PV-Dachanlagen |
| Direktvermarktung | Strom wird über den Markt verkauft und folgt Preissignalen | Neue Anlagen, grundsätzlich |
| Messtechnik | Intelligentes Messsystem und Steuerungseinrichtung | Neue Anlagen, grundsätzlich |
| Feste Vergütung | Schrittweiser Übergang weg von der festen Einspeisevergütung | Künftige Anlagenbetreiber |
| Netzpaket | Neuordnung des Netzanschlusses von Erzeugungsanlagen | Netzbetreiber, Projektierer, Anlagenbetreiber |
Die 50-Prozent-Grenze für die Einspeisung
Der Punkt, der private Hausbesitzer am direktesten trifft: Mit der EEG-Novelle 2027 soll die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer Dachanlagen auf 50 Prozent begrenzt werden. Die Regierung begründet das mit den Mittagsspitzen im Stromnetz und will zugleich Anreize für Speicher schaffen. Wichtig: Die Anlage selbst darf weiter mit voller Leistung produzieren. Begrenzt wird nur, was am Netzanschlusspunkt hinausgeht. Was Sie im Haus verbrauchen oder in eine Batterie laden, zählt nicht gegen die Grenze.
Direktvermarktung statt fester Vergütung
Der zweite große Baustein ist ein Systemwechsel. Neue Anlagen sollen grundsätzlich mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen über die Direktvermarktung in den Markt integriert werden. Das heißt: Der Strom wird an der Börse verkauft, der Erlös hängt vom Preis in der jeweiligen Stunde ab. Bisher war Direktvermarktung vor allem ein Thema für größere Anlagen, kleine Dachanlagen bekamen ihre feste Vergütung vom Netzbetreiber. Diese Trennung soll Schritt für Schritt verschwinden. In der Praxis übernimmt das für Privatleute ein Dienstleister, der viele kleine Anlagen bündelt und vermarktet.
Das Netzanschlusspaket
Parallel zur EEG-Novelle hat das Kabinett ein Paket zum Netzanschluss beschlossen. Hintergrund ist, dass langsame Anschlussverfahren seit Jahren als einer der größten Engpässe beim Ausbau gelten, vor allem für größere Dach- und Gemeinschaftsprojekte. Wie die Regeln für Fristen und Verfahren am Ende im Detail aussehen, hängt vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab.
Rechenbeispiel: Was die Einspeisegrenze für eine 10-kWp-Anlage bedeutet
Ein vereinfachtes Beispiel macht die 50-Prozent-Regel greifbar. Angenommen, Sie installieren nach Inkrafttreten der neuen Regeln eine Anlage mit 10 Kilowatt-Peak auf Ihrem Einfamilienhaus. Dann dürften Sie höchstens 5 Kilowatt ins Netz einspeisen.
Szenario 1, sonniger Mittag im Juni ohne Speicher: Die Anlage liefert 8 Kilowatt. Im Haushalt laufen Kühlschrank, Router und Spülmaschine mit zusammen 1,5 Kilowatt. Übrig sind 6,5 Kilowatt, eingespeist werden dürfen 5 Kilowatt. Die restlichen 1,5 Kilowatt müsste der Wechselrichter abregeln. Über eine Stunde gerechnet gehen also 1,5 Kilowattstunden verloren.

Szenario 2, gleicher Mittag mit Speicher und flexiblen Verbrauchern: Die Batterie lädt mit 2 Kilowatt, das E-Auto oder die Wärmepumpe läuft gezielt in der Mittagszeit. Jetzt liegt der Überschuss unter der Grenze, nichts wird abgeregelt, und der Strom, den Sie abends aus der Batterie nutzen, ersetzt teuren Netzstrom.
Szenario 3, bewölkter Tag oder Winter: Die Anlage liefert 3 Kilowatt. Die Grenze von 5 Kilowatt wird gar nicht erreicht. Die Regel greift also vor allem an sonnigen Mittagsstunden im Frühjahr und Sommer, nicht an jedem Tag des Jahres.
Wie viel Ertrag Sie über ein ganzes Jahr tatsächlich verlieren würden, hängt von Ausrichtung, Verbrauchsprofil und Speichergröße ab. Eine Ost-West-Anlage erreicht ihre Spitzenleistung seltener als eine reine Südanlage, weil sie den Ertrag über den Tag verteilt. Lassen Sie sich bei einer Planung deshalb eine Simulation mit und ohne Einspeisegrenze rechnen, statt nur die Modulleistung zu vergleichen.
Was sich für Balkonkraftwerke ändert und was nicht
Viele Leser fragen, ob das Solarpaket 2 auch Balkonkraftwerke trifft. Die Antwort nach heutigem Stand: Die zentralen Pläne der EEG-Novelle zielen auf Dachanlagen und die Vermarktung von eingespeistem Strom. Steckersolargeräte funktionieren anders, sie decken vor allem den Grundverbrauch in der Wohnung und speisen ohnehin wenig ein.
Für Balkonkraftwerke gelten weiterhin die Erleichterungen aus dem Solarpaket I und dem Mietrecht. Seit 2024 ist die Anmeldung deutlich einfacher, und Wechselrichter mit bis zu 800 Watt sind zulässig. Was genau die Regel umfasst und welche Geräte darunter fallen, erklären wir im Beitrag zum Balkonkraftwerk mit 800 Watt. Ob mehr möglich ist, etwa die oft gefragten 1.200 Watt, klären wir in einem eigenen Beitrag zu 1.200 Watt. Und welche Zustimmung Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer brauchen, steht in unserem Ratgeber zur Genehmigung von Balkonkraftwerken.
Indirekt kann die Novelle trotzdem eine Rolle spielen: Je stärker sich das Stromsystem an stündlichen Preisen orientiert, desto interessanter wird es, auch mit einem kleinen Balkonkraftwerk den eigenen Verbrauch klug zu verschieben, zum Beispiel die Waschmaschine in die Mittagsstunden.
Mieter und Mehrfamilienhaus: Energy Sharing gilt schon
Für Mieter ist eine andere Neuerung wichtiger als die EEG-Novelle, und die gilt bereits. Seit dem 1. Juni 2026 können Privatpersonen und Gesellschaften des Privatrechts lokal erzeugten Strom gemeinsam verbrauchen oder mit Nachbarn teilen. Damit wird Solarstrom vom Dach des Nachbarhauses oder einer Bürgeranlage im Viertel für Menschen nutzbar, die selbst kein eigenes Dach haben.

Das passt zur Logik der Novelle: Wenn Einspeisung ins allgemeine Netz begrenzt und weniger lukrativ wird, gewinnt der Verbrauch vor Ort an Wert, also im eigenen Haus, in der Hausgemeinschaft oder in der Nachbarschaft. Wie Energy Sharing rechtlich und technisch funktioniert, beschreiben wir im Ratgeber Energy Sharing in Deutschland. Welche Wege Mieter insgesamt haben, vom Steckergerät bis zur gemieteten Anlage, zeigt unser Überblick Solar für Mieter. Und falls Sie eine Anlage am Haus installieren möchten: So holen Sie die Zustimmung des Vermieters in fünf Schritten.
Was auf Ihre Stromkosten zukommen kann
Die Novelle ist auch eine Kostenfrage. Die feste Einspeisevergütung wird über den Bundeshaushalt finanziert, seit die EEG-Umlage auf der Stromrechnung weggefallen ist. Was das heute für Ihren Strompreis bedeutet, erklären wir im Beitrag EEG-Umlage abgeschafft. Wird Solarstrom zu Zeiten negativer Börsenpreise mit festen Sätzen vergütet, kostet das Steuergeld, ohne dem Netz zu helfen. Die Umstellung auf Marktpreise soll diesen Effekt verringern.
Der zweite Kostenblock sind die Netzentgelte. Der Netzausbau ist teuer, und die Kosten landen über die Netzentgelte bei allen Verbrauchern. Um das abzufedern, hatte das Kabinett bereits 2025 einen Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro für das Jahr 2026 zu den Übertragungsnetzkosten beschlossen. Weniger extreme Mittagsspitzen könnten langfristig helfen, teuren Netzausbau zu begrenzen. Garantiert ist das nicht, und für einzelne Haushalte lässt sich daraus kein fester Spareffekt ableiten.
Für Anlagenbetreiber verschiebt sich die Rechnung: Der Wert einer Solaranlage misst sich künftig weniger an der Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde und mehr daran, wie viel teuren Netzstrom sie ersetzt. Je höher Ihr Eigenverbrauchsanteil, desto robuster ist die Wirtschaftlichkeit, unabhängig davon, wie die Vergütung am Ende ausgestaltet wird.
Kritik an den Plänen
Die Novelle ist politisch umstritten. Die Fraktion Die Linke hat sie im Bundestag abgelehnt und fordert, die bisherige Förderstruktur für Anlagen auf Gebäuden zu erhalten, außerdem besondere Privilegien für Agri-Photovoltaik. Auch aus der Solarbranche und von Bürgerinitiativen kommt Widerspruch. Die Initiative „SOS-EEG“ etwa fordert laut ihrem Eintrag im Lobbyregister gerade für Dach-Photovoltaik verlässlichere Rahmenbedingungen statt des geplanten Wegfalls der Vergütung.
Der Kern der Kritik: Die feste Vergütung war über zwei Jahrzehnte ein Versprechen an private Investoren, dass sich eine Anlage über 20 Jahre kalkulierbar rechnet. Marktpreise sind schwankender, und nicht jeder Hausbesitzer will sich mit Börsenlogik beschäftigen. Befürworter halten dagegen, dass ein Stromsystem mit immer mehr Solarstrom ohne Preissignale nicht stabil zu betreiben ist. Welche Seite sich in welchen Details durchsetzt, entscheidet das parlamentarische Verfahren.
Was Sie jetzt tun können
Sie müssen nicht abwarten, bis das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht. Diese Schritte lohnen sich unabhängig vom Ergebnis:
- Bestandsanlage prüfen: Betreiben Sie schon eine Anlage, schauen Sie in Ihre Unterlagen, unter welchem EEG Sie angemeldet sind und bis wann Ihre Vergütung läuft. Nach dem Kabinettsentwurf richten sich die neuen Pflichten an neue Anlagen. Wie Bestandsanlagen am Ende behandelt werden, legt erst die beschlossene Fassung fest.
- Eigenverbrauch messen: Notieren Sie einige Wochen lang, wann Sie wie viel Strom brauchen. Viele Wechselrichter und Smart Meter zeigen das in einer App. Ohne diese Zahlen lässt sich kein Speicher sinnvoll dimensionieren.
- Neue Anlage zukunftsfest planen: Lassen Sie sich Angebote mit Speicher, steuerbarem Wechselrichter und Smart-Meter-Vorbereitung erstellen und fragen Sie, wie sich die 50-Prozent-Grenze auf den Jahresertrag auswirken würde.
- Verbrauch verschieben: Waschmaschine, Spülmaschine, E-Auto und Wärmepumpe in die Sonnenstunden zu legen kostet nichts und erhöht sofort den Eigenverbrauch.
- Stromtarif überdenken: Wenn Erzeugung und Netz sich nach stündlichen Preisen richten, kann auch Ihr Bezug davon profitieren. Ein dynamischer Stromtarif gibt die Börsenpreise stündlich weiter, sodass Sie Netzstrom gezielt in günstigen Stunden beziehen, etwa nachts oder an windreichen Tagen.
Genau für diesen letzten Schritt haben wir bei Energysion unsere Vergleiche und Ratgeber aufgebaut. Auf Energysion vergleichen Sie dynamische Stromtarife direkt miteinander, lesen transparente Erfahrungsberichte und finden aktuelle Bonus- und Gutscheinaktionen der Anbieter, jeweils mit Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Aktivierung am Smartphone oder am Computer.
Unsere Einschätzung
Wir beobachten seit Jahren, wie sich die Frage beim Thema Solar verändert. Früher lautete sie: Wie viel bekomme ich für meinen eingespeisten Strom? Heute lautet sie: Wie viel von meinem Solarstrom nutze ich selbst, und zu welchem Preis kaufe ich den Rest ein? Das Solarpaket 2 schreibt diese Entwicklung ins Gesetz.
Für Haushalte mit eigener Anlage heißt das: Die Anlage allein ist nicht mehr die ganze Lösung. Erst das Zusammenspiel aus Erzeugung, Speicher, steuerbaren Verbrauchern und einem passenden Tarif macht sie wirtschaftlich. Für Mieter und Familien ohne eigenes Dach ist die Lage sogar günstiger als oft gedacht: Balkonkraftwerk, Energy Sharing und ein dynamischer Tarif sind drei Wege, die heute schon offenstehen und von der Novelle nicht eingeschränkt werden.
Wir raten davon ab, eine Investition nur wegen der Debatte aufzuschieben. Sinnvoller ist es, so zu planen, dass die Anlage mit und ohne feste Vergütung funktioniert. Wer hohen Eigenverbrauch hat, ist auf beide Szenarien vorbereitet.
— Energysion
Häufige Fragen
Ist das Solarpaket 2 schon in Kraft?
Nein, nach dem Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026 läuft das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat. Geplant sind die Änderungen für 2027. Verbindlich werden sie erst mit der Verkündung des Gesetzes, Details können sich bis dahin noch ändern.
Verliere ich als Besitzer einer bestehenden Anlage meine Einspeisevergütung?
Der Kabinettsentwurf richtet die neuen Regeln wie Direktvermarktung und Steuerung an neue Anlagen. Wie bestehende Anlagen im Detail behandelt werden, legt erst die beschlossene Fassung fest. Ihre Vergütungsdauer finden Sie in den Unterlagen zur Inbetriebnahme und im Schreiben Ihres Netzbetreibers.
Gilt die 50-Prozent-Grenze auch für meinen Eigenverbrauch?
Nein. Begrenzt werden soll nur die Leistung, die ins öffentliche Netz fließt. Strom, den Sie im Haus verbrauchen oder in einen Speicher laden, ist davon nicht betroffen.
Was ändert sich für Balkonkraftwerke ab 2027?
Die Kernpunkte der EEG-Novelle zielen auf Dachanlagen und die Vermarktung von Einspeisestrom. Für Balkonkraftwerke bleiben die vereinfachte Anmeldung und die 800-Watt-Regel aus dem Solarpaket I die maßgeblichen Vorgaben. Prüfen Sie vor dem Kauf trotzdem den aktuellen Stand.
Lohnt sich ein dynamischer Stromtarif mit einer Solaranlage?
Oft ja, vor allem mit Speicher, E-Auto oder Wärmepumpe. Den Solarstrom nutzen Sie tagsüber selbst, den restlichen Bedarf kaufen Sie in den günstigen Stunden ein. Ob es sich für Sie rechnet, hängt von Ihrem Verbrauchsprofil und davon ab, wie flexibel Sie Geräte steuern können.
Quellen
Bundesregierung: Kabinett beschließt EEG-Novelle und Netzpaket
Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen im Juni 2026
Bundesregierung: Regierungspressekonferenz vom 3. September 2025
Deutscher Bundestag: Linke legt Pläne zum Ausbau von Ökostrom vor
Lobbyregister des Bundestages: Regelungsvorhaben EEG-Novelle 2027