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Laufzeit der Solarmiete: Was 15 bis 25 Jahre Vertrag bedeuten

Laufzeit der Solarmiete: Was 15 bis 25 Jahre Vertrag bedeuten

Ein Mietvertrag für eine Solaranlage läuft in Deutschland meist 15 bis 25 Jahre, am häufigsten rund 20 Jahre. In dieser Zeit zahlen Sie eine feste Monatsmiete, der Anbieter kümmert sich je nach Vertrag um Wartung, Reparaturen und Versicherung, und am Ende sollte Ihnen die Anlage kostenfrei gehören. Wer die Laufzeit versteht, versteht den ganzen Vertrag: Sie bestimmt Ihre Gesamtkosten, Ihre Flexibilität bei Hausverkauf oder Erbe und das, was nach dem letzten Mietmonat passiert. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, bevor Sie unterschreiben.

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Solarmiete und Laufzeit besser einordnen
Energysion bietet Solaranlagen zur Miete an. Informieren Sie sich über das Angebot, bevor Sie Vertragslaufzeit und Gesamtkosten vergleichen.

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Kurz gesagt

  • Übliche Laufzeit: 15 bis 25 Jahre, häufig 20 Jahre, mit einer in der Regel gleichbleibenden Monatsmiete.
  • Rechnen Sie die Gesamtkosten nur über die Vertragslaufzeit: Monatsmiete mal Anzahl der Monate plus mögliche Zusatzkosten.
  • Am Vertragsende sollte der Vertrag eine kostenfreie Übernahme der Anlage vorsehen. Lassen Sie sich das schriftlich zusichern.
  • Ein vorzeitiger Ausstieg läuft meist über einen Kauf der Anlage, bei Hausverkauf oder Erbe muss der Vertrag weitergeführt werden.
  • Ihr Stromtarif ist ein eigener Vertrag: Den Reststrom können Sie unabhängig von der Mietlaufzeit wechseln, auch in einen dynamischen Tarif.

Inhaltsverzeichnis

Typische Laufzeiten im Überblick

Die Verbraucherzentrale nennt für PV-Mietverträge typischerweise 15 bis 25 Jahre, wobei häufig über etwa 20 Jahre eine monatliche Miete gezahlt wird. Auch Verbraucherschützer gegenüber tagesschau.de beschrieben 2023 Mietmodelle, die meist 20 Jahre laufen und eine feste Monatsmiete verlangen.

Laufzeit Monatsraten insgesamt Typisch für
15 Jahre 180 kürzere Modelle, oft höhere Monatsrate
20 Jahre 240 das verbreitetste Modell am Markt
25 Jahre 300 lange Modelle, oft niedrigere Monatsrate

Die Spalte mit den Monatsraten ist der wichtigste Hebel für Ihre Rechnung. Ein Unterschied von fünf Jahren bedeutet 60 Raten mehr oder weniger. Eine niedrige Monatsmiete bei 25 Jahren kann am Ende mehr kosten als eine höhere bei 15 Jahren. Vergleichen Sie deshalb nie nur den Monatsbetrag, sondern immer die Summe über die gesamte Laufzeit.

Warum Solarmietverträge so lange laufen

Die lange Laufzeit hat einen einfachen Grund: Der Anbieter finanziert Planung, Module, Wechselrichter, Montage und Netzanmeldung vor. Sie zahlen keine hohen Anschaffungskosten, sondern verteilen den Preis der Anlage samt Service auf viele Jahre. Damit sich das für beide Seiten trägt, braucht es einen Zeitraum, der grob der Phase entspricht, in der die Anlage den meisten Ertrag liefert.

Dazu kommt, dass viele Modelle im Kern Mietkaufverträge sind: Die Anlage gehört während der Laufzeit dem Anbieter und geht am Ende auf Sie über. Die Laufzeit ist also nicht nur Nutzungsdauer, sondern auch der Weg zum Eigentum. Wie das Modell grundsätzlich funktioniert und worin es sich von Pachtmodellen unterscheidet, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zur Solarpacht als Alternative zum Kauf.

Für Sie als Hausbesitzer heißt das: Sie planen mit einem Vertrag, der wahrscheinlich länger läuft als Ihr Auto, Ihre Heizung und vielleicht Ihre Hypothek. Genau deshalb lohnt es sich, die Laufzeit vorab mit Ihrer Lebensplanung abzugleichen. Wollen Sie in zehn Jahren verkaufen? Soll das Haus an die Kinder gehen? Steht eine Dachsanierung an? Die Antworten entscheiden, welche Laufzeit zu Ihnen passt.

Was Sie während der Laufzeit zahlen und leisten

Die Monatsmiete

Die Monatszahlung bleibt laut Verbraucherzentrale in der Regel über die gesamte Vertragslaufzeit unverändert. Das ist ein echter Vorteil: Sie wissen von Anfang an, was die Anlage Sie insgesamt kostet. Die Höhe hängt von Anlagengröße und Komponenten ab. Tagesschau.de nannte 2023 eine Spanne von 50 bis 300 Euro im Monat, je nachdem, ob ein Batteriespeicher, eine Wallbox oder eine größere Leistung dazugehört. Prüfen Sie im Vertrag, ob eine Preisanpassungsklausel enthalten ist. Fehlt sie, ist die Miete fest.

Eine aktuelle Übersicht, mit welchen Monatsbeträgen Sie heute rechnen sollten, finden Sie in unserem Ratgeber zu den Kosten einer gemieteten Solaranlage.

Service, Wartung und Versicherung

Planung und Installation sind in Mietmodellen häufig enthalten, ebenso vereinbarte Serviceleistungen wie Wartung und Versicherung. Je nach Vertrag tragen Sie aber Kosten für bestimmte Wartungs- und Reparaturarbeiten teilweise selbst, und eine Versicherung ist nicht immer inklusive. Lesen Sie deshalb genau, was das Servicepaket umfasst:

  • Wird der Wechselrichter getauscht, falls er während der Laufzeit ausfällt, und wer zahlt dafür?
  • Sind Anfahrt und Arbeitszeit bei Reparaturen abgedeckt oder nur die Teile?
  • Welche Schäden deckt die Versicherung ab: Sturm, Hagel, Blitz, Diebstahl, Ertragsausfall?
  • Gibt es eine Reaktionszeit, innerhalb derer der Anbieter eine Störung beheben muss?

Rechtlich ist die Grundlage klar: Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Mietsache während der Mietzeit in vertragsgemäßem Zustand erhalten, der Mieter zahlt die vereinbarte Miete. Was im Einzelnen als vertragsgemäß gilt, regelt aber Ihr Vertrag. Je genauer er formuliert ist, desto sicherer sind Sie über 20 Jahre.

Ihre Pflichten als Mieter der Anlage

Auch Sie übernehmen Pflichten. Typisch sind die pünktliche Zahlung, der Zugang zum Dach und zur Technik für Wartungstermine, eine Meldung bei Schäden und oft die Zusage, das Dach nicht ohne Absprache umzubauen. Planen Sie eine Dachsanierung in den nächsten Jahren, klären Sie vorher, wer Demontage und Wiedermontage bezahlt. Worauf es bei einer dauerhaft sicheren Montage ankommt, lesen Sie in unserem Beitrag zur sicheren Installation einer Photovoltaikanlage.

Gesamtkosten über die Laufzeit richtig rechnen

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Miete, Zusatzkosten, Eigenverbrauch und Einspeiseerlöse nur über die Vertragslaufzeit zu rechnen. Prognosen über 25 oder 30 Jahre können den Vorteil überzeichnen. Eine saubere Rechnung geht in vier Schritten:

  1. Mietsumme ermitteln: Monatsmiete mal Anzahl der Monate. Bei 20 Jahren sind das 240 Raten.
  2. Zusatzkosten addieren: Eigenanteile bei Reparaturen, eine separate Versicherung, Zählergebühren, falls nicht enthalten.
  3. Ersparnis gegenrechnen: Selbst verbrauchter Solarstrom, den Sie nicht beim Versorger kaufen müssen, plus die Vergütung für eingespeisten Strom.
  4. Ergebnis vergleichen: Mit Ihren bisherigen Stromkosten über denselben Zeitraum und mit anderen Angeboten bei gleicher Anlagengröße.

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten zeigt, wie stark die Laufzeit wirkt:

Angebot Monatsmiete Laufzeit Mietsumme
Beispiel A 99 € 25 Jahre 29.700 €
Beispiel B 119 € 20 Jahre 28.560 €
Beispiel C 149 € 15 Jahre 26.820 €

Das Angebot mit der niedrigsten Monatsrate ist in diesem Beispiel das teuerste in der Summe. Angebot C dagegen gehört Ihnen zehn Jahre früher, und ab dann sparen Sie ohne Miete. Diese Rechnung ersetzt keinen Angebotsvergleich, aber sie zeigt, warum Sie immer die Gesamtsumme vor Augen haben sollten. Wie Hausbesitzer die Kosten ohne Anzahlung einordnen, erklären wir im Beitrag Solaranlage ohne Anschaffungskosten.

Wichtig für die Ersparnis ist Ihr Eigenverbrauch. Je mehr Solarstrom Sie selbst nutzen, etwa für Waschmaschine, Wärmepumpe oder E-Auto am Tag, desto weniger Netzstrom kaufen Sie zu. Verbrauchen Sie wenig Strom, fällt die Ersparnis entsprechend kleiner aus. Das ist kein Argument gegen die Anlage, sondern eines für die passende Größe: Lassen Sie sich ein Angebot machen, das auf Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch ausgelegt ist, nicht auf die maximale Dachfläche.

Gesamtkosten über die Laufzeit richtig rechnen

Was am Ende der Laufzeit passiert

Nach dem letzten Mietmonat sollte der Vertrag laut Verbraucherzentrale die Möglichkeit bieten, die Anlage kostenfrei zu übernehmen. In der Praxis wird die Anlage meist kostenlos oder gegen einen symbolischen Betrag übertragen. Das ist jedoch eine Vertragsfrage, kein Automatismus. Achten Sie auf diese Punkte:

  • Übernahme: Steht im Vertrag ausdrücklich, dass die Anlage zum Laufzeitende kostenfrei oder zu einem festen, genannten Betrag in Ihr Eigentum übergeht?
  • Alternative Optionen: Können Sie stattdessen verlängern oder die Anlage abbauen lassen, und wer trägt dann die Kosten für den Rückbau?
  • Service danach: Mit dem Eigentumsübergang enden in der Regel Wartung, Versicherung und Reparaturservice. Ab dann sind Sie selbst zuständig.
  • Einspeisevergütung: Die feste EEG-Vergütung ist zeitlich begrenzt und kann zum Vertragsende ebenfalls auslaufen. Prüfen Sie, wann Ihre Anlage in Betrieb gegangen ist, denn danach richtet sich die Frist.

Für die Zeit nach der Übernahme heißt das: Setzen Sie in Ihrer Planung ein kleines Budget für Versicherung und gelegentliche Reparaturen an, vor allem für den Wechselrichter. Gleichzeitig wird Eigenverbrauch noch wichtiger, weil jede selbst genutzte Kilowattstunde Netzstrom ersetzt. Welche Regeln heute für Betreiber gelten, haben wir in unserer Erklärung zum Solarpaket 1 zusammengefasst.

Vorzeitig aussteigen, Haus verkaufen oder vererben

Bei 20 Jahren Laufzeit ist es realistisch, dass sich Ihre Lebenssituation ändert. Die Verbraucherzentrale beschreibt zwei typische Fälle:

Vorzeitiger Ausstieg: Er ist meist über einen vorzeitigen Kauf der Anlage möglich. Dieser fällt allerdings deutlich teurer aus als ein direkter Kauf zu Beginn. Fragen Sie vor Vertragsschluss, nach welcher Formel der Ablösebetrag berechnet wird, und lassen Sie sich eine Beispielrechnung für das fünfte und das zehnte Jahr geben.

Hausverkauf oder Erbe: In der Regel verpflichten Sie sich vertraglich, dafür zu sorgen, dass der Mietvertrag weitergeführt wird. Der neue Eigentümer muss also einsteigen. Experten wiesen gegenüber tagesschau.de darauf hin, dass das praktisch kompliziert werden kann. So bereiten Sie sich vor:

  1. Legen Sie den Mietvertrag, die Restlaufzeit und die monatliche Rate offen in die Verkaufsunterlagen.
  2. Klären Sie mit dem Anbieter vorab, welche Unterlagen und Bonitätsprüfungen ein Käufer braucht.
  3. Fragen Sie nach dem aktuellen Ablösebetrag, falls der Käufer den Vertrag nicht übernehmen möchte.
  4. Halten Sie im Kaufvertrag fest, wer ab welchem Datum die Miete zahlt.

Mit dieser Vorbereitung wird die Anlage im Verkaufsgespräch eher zum Argument: Ein Käufer bekommt ein Haus mit laufender Solarstromversorgung und Servicepaket.

Laufzeit und dynamischer Stromtarif: zwei getrennte Verträge

Viele Leser fragen uns, ob ein dynamischer Stromtarif etwas an der Solarmiete ändert. Die kurze Antwort: an der Laufzeit nichts. Der Mietvertrag regelt die Anlage auf Ihrem Dach. Den Strom, den Sie zusätzlich aus dem Netz beziehen, kaufen Sie über einen eigenen Liefervertrag bei einem Energieversorger.

Bietet der Solaranbieter selbst einen Stromtarif an, lesen Sie genau, ob dieser an den Mietvertrag gekoppelt ist. Ist er es nicht, können Sie Ihren Reststrom frei wählen. Für Stromlieferverträge gilt: Bei Verträgen, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, können Verbraucher nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündigen. Abweichende Klauseln zur automatischen Verlängerung sind unwirksam. Während die Solarmiete also 20 Jahre läuft, bleiben Sie beim Reststrom flexibel.

Gerade in Kombination mit einer Solaranlage kann ein dynamischer Tarif interessant sein. Er orientiert sich an den Börsenstrompreisen, die je nach Stunde schwanken. Tagsüber deckt Ihre Anlage einen großen Teil des Bedarfs. Abends und nachts, oder im Winter, kaufen Sie zu, und genau dann können Sie große Verbraucher in günstige Stunden verschieben, etwa das Laden des E-Autos oder einen Batteriespeicher. Ob Ihr Zähler für eine stundengenaue Abrechnung geeignet ist, klären Sie vor dem Wechsel mit dem Anbieter oder Ihrem Messstellenbetreiber.

Laufzeit und dynamischer Stromtarif: zwei getrennte Verträge

Fragen Sie den Solaranbieter außerdem, ob seine Energiemanagement-Software mit Preissignalen eines dynamischen Tarifs umgehen kann. Das ist keine Voraussetzung, aber es macht die Kombination bequemer.

Checkliste vor der Unterschrift

  1. Laufzeit in Jahren und Anzahl der Monatsraten notieren.
  2. Gesamtsumme der Miete berechnen und mit mindestens zwei weiteren Angeboten gleicher Größe vergleichen.
  3. Preisanpassungsklausel suchen: Bleibt die Rate fest?
  4. Leistungsumfang prüfen: Wartung, Reparatur, Wechselrichtertausch, Versicherung, Reaktionszeit.
  5. Eigenanteile und Zusatzkosten schriftlich auflisten lassen.
  6. Übernahme zum Laufzeitende: kostenfrei oder zu welchem Betrag?
  7. Ablöseformel für einen vorzeitigen Kauf erfragen.
  8. Regeln für Hausverkauf, Erbe und Dachsanierung lesen.
  9. Prüfen, ob ein Stromtarif an die Miete gekoppelt ist.

Sind Sie unsicher bei einzelnen Klauseln, lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale prüfen. Bei einem Vertrag über 20 Jahre lohnt sich diese Stunde.

Unsere Sicht auf die Laufzeit

Wir sehen die lange Laufzeit nicht als Haken, sondern als das, was die Solarmiete möglich macht: Sie bekommen eine Anlage auf Ihr Dach, ohne Ersparnisse aufzulösen oder einen Kredit aufzunehmen, und zahlen dafür einen planbaren Betrag. Für viele Familien ist genau das der Schritt, der sonst nie passiert wäre.

Entscheidend ist, dass Sie das Angebot wählen, dessen Laufzeit zu Ihrem Leben passt, und die Gesamtsumme kennen. Deshalb erklären wir Verträge Schritt für Schritt und vergleichen Angebote offen.

Und wir schauen auf den zweiten Vertrag, den viele vergessen: den Stromtarif für den Reststrom. Wer Solarstrom vom eigenen Dach mit einem passenden, flexiblen Tarif kombiniert, holt aus beiden Verträgen mehr heraus.

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Den passenden Stromtarif zur Solaranlage finden

Ihre Solaranlage deckt einen Teil des Bedarfs, den Rest liefert Ihr Stromtarif. Bei Energysion finden Sie Vergleiche und Erfahrungsberichte zu dynamischen Stromtarifen, einen Stromtarifrechner und aktuelle Bonus- und Gutscheinaktionen der Anbieter, jeweils mit Anleitungen zur Aktivierung am Smartphone und am Computer.

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Starten Sie auf Energysion mit dem Tarifvergleich und prüfen Sie, welcher Tarif zu Ihrer Anlage und Ihrem Verbrauch passt.

Häufige Fragen

Wie lange läuft ein Mietvertrag für eine Solaranlage?

Üblich sind 15 bis 25 Jahre, am häufigsten rund 20 Jahre. Die Monatsmiete bleibt in der Regel über die gesamte Zeit gleich. Prüfen Sie im Vertrag, ob eine Preisanpassung vorgesehen ist.

Kann ich eine Solarmiete vorzeitig kündigen?

Ob und wie Sie aussteigen können, regelt Ihr Vertrag. Der übliche Weg ist ein vorzeitiger Kauf der Anlage, der teurer ausfällt als ein Kauf zu Beginn. Lassen Sie sich die Ablöseformel vor Vertragsschluss schriftlich geben.

Gehört mir die Anlage nach der Laufzeit?

Das sollte der Vertrag vorsehen, meist kostenlos oder gegen einen symbolischen Betrag. Es ist aber keine gesetzliche Regel, sondern eine Vertragsklausel. Mit der Übernahme enden in der Regel auch Wartung und Versicherung durch den Anbieter.

Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich mein Haus verkaufe?

In der Regel verpflichten Sie sich, dafür zu sorgen, dass der neue Eigentümer den Mietvertrag übernimmt. Klären Sie früh mit dem Anbieter, welche Unterlagen der Käufer braucht, und halten Sie den Wechsel im Kaufvertrag fest.

Kann ich mit gemieteter Anlage einen dynamischen Stromtarif nutzen?

Ja, solange der Stromtarif nicht an den Mietvertrag gekoppelt ist. Solarmiete und Stromlieferung sind zwei getrennte Verträge. Den Tarif für den Reststrom können Sie nach Ablauf der Mindestlaufzeit wechseln.

Quellen

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Als Chefredakteur für Solar und dynamische Stromtarife kombiniert Energysion seine Leidenschaft für erneuerbare Energien mit fundierter Expertise. Er fährt selbst ein E-Auto und testet dynamische Stromtarife, um aus erster Hand praxisnahe Erkenntnisse zu gewinnen. Mit einem scharfen Blick auf aktuelle Entwicklungen in der Solartechnologie und Photovoltaik recherchiert er zukunftsweisende Trends. Sein Bachelor of Laws verleiht ihm zusätzlich die Fähigkeit, komplexe rechtliche Aspekte der Energiewende zu durchdringen und verständlich aufzubereiten – eine perfekte Mischung aus Technik, Praxis und Gesetz.

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