Heizstrom-Sperrzeiten sind die Zeiten, in denen Ihr Netzbetreiber die Wärmepumpe oder Stromheizung einschränken darf. Im Gegenzug zahlen Sie weniger für den Strom. Welche Regel für Sie gilt, hängt vor allem vom Datum der Inbetriebnahme ab. Wärmepumpen, die bis Ende 2023 in Betrieb gingen, laufen meist noch unter der alten EVU-Sperre mit festen oder wechselnden Abschaltfenstern. Für Anlagen ab dem 1. Januar 2024 gibt es keine Komplettabschaltung mehr. Der Netzbetreiber darf nur noch dimmen, und auch das nur, wenn das örtliche Netz überlastet zu werden droht. Dabei bleiben mindestens 4,2 kW verfügbar. Hier lesen Sie, was das im Alltag bedeutet, wie Sie Sperrzeiten bei Planung und Betrieb einrechnen und wie sich die Regeln auf Ihre Stromkosten auswirken.
Kurz gesagt
- Alte Regel (Inbetriebnahme bis Ende 2023): Komplette Abschaltung möglich, typisch bis zu dreimal täglich für je bis zu zwei Stunden. Diese Regel gilt für solche Anlagen noch bis Ende 2028.
- Neue Regel (seit 1. Januar 2024): Keine Abschaltung mehr, sondern eine Dimmung auf bis zu 4,2 kW, und zwar nur bei drohender Netzüberlastung. Ihr normaler Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.
- Feste Sperrzeiten gibt es bundesweit nicht. Das Zeitfenster legt Ihr Netzbetreiber fest, bei der neuen Regel greift die Dimmung nur im Bedarfsfall.
- Ihr Vorteil: Als Ausgleich zahlen Sie geringere Netzentgelte, pauschal oder prozentual. Seit April 2025 gibt es außerdem zeitvariable Netzentgelte.
- Komfort: Mit Pufferspeicher, Fußbodenheizung und einer gut ausgelegten Anlage merken Sie von einer Sperre oder Dimmung kaum etwas.
Inhaltsverzeichnis
- Was eine Sperrzeit beim Heizstrom bedeutet
- Alte EVU-Sperre und neue Dimmung im Vergleich
- Wann gesperrt oder gedimmt wird
- Welche Regel gilt für Ihre Anlage?
- Was die Drosselung im Alltag bedeutet
- Sperrzeiten bei Planung und Betrieb abfedern
- Lässt sich die EVU-Sperre umgehen?
- Was Sperrzeiten für Ihre Stromkosten bedeuten
- Unsere Einschätzung
- Den passenden Tarif für Ihre Wärmepumpe finden
- Häufige Fragen zu Heizstrom-Sperrzeiten
- Quellen
Was eine Sperrzeit beim Heizstrom bedeutet
Heizstrom ist Strom für Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen. Er läuft meist über einen eigenen Zähler und kostet weniger als normaler Haushaltsstrom. Der Preisvorteil hat einen Grund: Sie erlauben dem Netzbetreiber, Ihre Heizung in Zeiten hoher Netzlast zu bremsen. Die Fachleute nennen das EVU-Sperre, nach dem Kürzel für Energieversorgungsunternehmen.
Laut Verbraucherzentrale zum Wärmepumpenstrom bedeutete die Sperre bei älteren Vereinbarungen eine vollständige Abschaltung zu festgelegten Zeiten. Für neue Anlagen gilt seit 2024 nur noch eine Dimmung bei Netzüberlastung, wobei mindestens 4,2 kW verfügbar bleiben.
Technisch läuft das über ein Steuersignal. Früher kam es meist per Rundsteuerempfänger, heute zunehmend über eine Steuerbox am Smart Meter. Die Wärmepumpe bekommt den Befehl „Sperre“ oder „Leistung begrenzen“ und reagiert entsprechend. Licht, Kühlschrank und Herd hängen am Haushaltszähler und laufen ganz normal weiter. Eine Sperrzeit ist also kein Stromausfall im Haus. Betroffen ist nur der steuerbare Verbraucher.
Bei Nachtspeicherheizungen läuft es andersherum. Hier legt der Netzbetreiber Freigabezeiten fest, in denen die Speicher aufladen dürfen, klassisch in der Nacht. Außerhalb dieser Fenster bekommen die Geräte keinen Ladestrom. Wenn Sie wissen möchten, ob sich so ein Tarif heute noch rechnet, lesen Sie unseren Beitrag zu Nachtstrom in Deutschland.

Alte EVU-Sperre und neue Dimmung im Vergleich
Die Bundesnetzagentur zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen hat die Regeln zum 1. Januar 2024 neu gefasst. Grundlage ist § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Wärmepumpen, Wallboxen und ähnliche Geräte zählen seitdem als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Eine komplette Abschaltung ist für Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb gehen, nicht mehr zulässig.
| Merkmal | Klassische EVU-Sperre | Netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG |
|---|---|---|
| Gilt für | Anlagen mit Inbetriebnahme bis Ende 2023 | Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. Januar 2024 |
| Eingriff | Vollständige Abschaltung | Dimmung auf bis zu 4,2 kW |
| Häufigkeit | Typisch bis zu 3-mal täglich, je bis zu 2 Stunden | Nur bei drohender Netzüberlastung, übergangsweise präventiv bis zu 2 Stunden täglich |
| Zeitfenster | Vom Netzbetreiber festgelegt, fest oder rollierend | Kein festes Fenster, Eingriff nach Netzlage |
| Ausgleich | Günstigerer Heizstrom- oder Wärmepumpentarif | Reduzierte Netzentgelte, pauschal oder prozentual |
| Laufzeit | Bis Ende 2028, ab 2029 gelten die neuen Regeln | Dauerhaft |
Die Angabe „bis zu dreimal täglich für jeweils zwei Stunden“ für Anlagen bis Ende 2023 stammt aus der Praxis der Netzbetreiber. Ein Hersteller fasst das in seinem Ratgeber zu Pufferspeichern genauso zusammen. Im Einzelfall entscheidet Ihr Vertrag mit dem Netzbetreiber, deshalb lohnt ein Blick in die Unterlagen. Was § 14a EnWG darüber hinaus für Ihren Zählerschrank und Ihre Abrechnung bedeutet, erklären wir ausführlich im Beitrag § 14a EnWG für Ihren Haushalt.
Wann gesperrt oder gedimmt wird
Bundesweit einheitliche Sperrzeiten gibt es nicht, weder nach alter noch nach neuer Regel. Unter der klassischen EVU-Sperre hat jeder Netzbetreiber seine Zeiten selbst festgelegt. Manche haben feste Uhrzeiten vereinbart, andere rollierende Zeitfenster, die sich je nach Netzlage verschieben. Typischerweise lagen die Sperren in Spitzenlastzeiten, also am späten Vormittag und am frühen Abend, wenn viele Haushalte gleichzeitig kochen, waschen und heizen.
Seit 2024 gilt ein anderes Prinzip. Der Netzbetreiber darf nur eingreifen, wenn eine Überlastung im örtlichen Netz konkret droht. Für eine Übergangszeit gibt es nach Angaben der Bundesnetzagentur eine Ausnahme. Ergeben netzplanerische Daten eine erwartete Gefährdung, darf der Netzbetreiber ab der ersten präventiven Steuerung in seinem Netzbereich längstens 24 Monate lang bis zu zwei Stunden täglich auf bis zu 4,2 kW reduzieren. Danach muss die Steuerung auf echten Messwerten aus dem Netz beruhen.

Für Sie heißt das: In vielen Ortsnetzen wird die Dimmung selten oder gar nicht ausgelöst, in stark ausgelasteten Netzen öfter. Eine verlässliche Uhrzeit, die Sie sich merken könnten, gibt es bei der neuen Regel nicht. Ihr Netzbetreiber muss die Steuerung aber nachvollziehbar machen. Fragen Sie dort nach, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Anlage häufig gedimmt wird.
So erkennen Sie eine aktive Sperre
Viele Wärmepumpen zeigen eine aktive Sperre im Display oder in der App an, oft als „EVU“, „Sperrsignal“ oder „Leistungsbegrenzung“. Auch die Heizungssteuerung kann solche Ereignisse protokollieren. Wenn Ihr Gerät nichts anzeigt, kann Ihr Heizungsbauer den Signaleingang prüfen und Ihnen zeigen, wo die Meldung erscheint.
Welche Regel gilt für Ihre Anlage?
Diese drei Fragen klären Ihren Fall:
- Wann wurde Ihre Wärmepumpe in Betrieb genommen? Steht in Ihrem Inbetriebnahmeprotokoll oder in der Anmeldung beim Netzbetreiber ein Datum bis Ende 2023, gilt für Sie in der Regel noch die alte Vereinbarung.
- Hat Ihre Anlage einen eigenen Zähler mit Steuervereinbarung? Laut Verbraucherzentrale gilt für Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler, die spätestens Ende 2023 in Betrieb gingen, die bisherige Regelung bis Ende 2028. Ab 2029 greifen auch hier die neuen Vorgaben.
- Wollen Sie freiwillig früher wechseln? Das ist möglich. Die Entscheidung ist aber verbindlich und lässt sich nicht rückgängig machen. Rechnen Sie also vorher durch, ob Ihnen der neue Netzentgelt-Rabatt mehr bringt als Ihr bisheriger Tarif.
Auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bestätigt, dass Bestandsanlagen mit klassischer Steuerung spätestens ab dem 1. Januar 2029 unter die neuen Regeln fallen. Ein früherer Wechsel ist dort ebenfalls beschrieben. Für Ihre Planung heißt das: Selbst wenn Sie heute noch eine harte Sperre haben, ist die Dimmung auf 4,2 kW in wenigen Jahren auch Ihr Standard.
Unser Tipp: Bevor Sie wechseln, legen Sie Ihre letzten beiden Jahresabrechnungen nebeneinander und notieren Sie Arbeitspreis, Grundpreis und Verbrauch des Wärmepumpenzählers. Mit diesen Zahlen kann Ihr Netzbetreiber oder Lieferant Ihnen sagen, wie sich ein Wechsel konkret auswirkt.
Was die Drosselung im Alltag bedeutet
Die neue Regel ist für Ihren Wohnkomfort deutlich milder als die alte. Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass die Wärmepumpe auch während der Dimmung weiter betrieben werden kann. Sie erwartet allenfalls geringe Komforteinbußen.
Das hat einen einfachen Grund. Viele Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern ziehen im normalen Betrieb ohnehin nicht dauerhaft mehr als 4,2 kW elektrische Leistung. Bei einer gedrosselten Anlage läuft der Verdichter weiter, nur der elektrische Heizstab oder sehr hohe Leistungsspitzen fallen dann womöglich weg. Die Raumtemperatur sinkt in zwei Stunden gedimmten Betriebs bei einem gut gedämmten Haus kaum spürbar.
Anders bei der alten Komplettsperre. Hier steht die Wärmepumpe still, und das Haus lebt von der gespeicherten Wärme. Ob Sie das merken, hängt von drei Dingen ab:
- Speichermasse: Estrich mit Fußbodenheizung hält Wärme lange, Heizkörper in einem leichten Altbau deutlich kürzer.
- Warmwasser: Ein ausreichend geladener Warmwasserspeicher überbrückt eine Sperre problemlos. Wer kurz vor Sperrbeginn duscht und den Speicher leert, wartet eventuell auf warmes Wasser.
- Außentemperatur: An sehr kalten Tagen kühlt das Haus schneller aus, und die Wärmepumpe muss nach der Sperre kräftiger nachheizen.
Sperrzeiten bei Planung und Betrieb abfedern
Wenn Sie eine Wärmepumpe planen oder Ihre bestehende Anlage optimieren, gibt es bewährte Wege, Sperrzeiten aufzufangen.
Leistung richtig auslegen
Bei der alten Sperre fehlen der Wärmepumpe bis zu sechs Stunden am Tag. Diese Wärme muss sie in den übrigen 18 Stunden zusätzlich erzeugen. Fachbetriebe rechnen dafür mit einem Sperrzeitfaktor. Bei dreimal zwei Stunden Sperre ergibt sich 24 geteilt durch 18, also rund 1,33. Die Anlage braucht damit theoretisch etwa ein Drittel mehr Leistung als die reine Heizlast, wie ein Heizungshersteller in seinem Ratgeber zur EVU-Sperre vorrechnet. Bei der neuen Dimmung fällt dieser Aufschlag deutlich kleiner aus, weil die Anlage weiterläuft. Lassen Sie Ihren Heizungsbauer in der Heizlastberechnung festhalten, mit welcher Regel er plant.
Pufferspeicher und Fußbodenheizung
Ein passend dimensionierter Pufferspeicher hält Heizwasser vor, das während einer Sperre in die Heizkreise fließt. Fußbodenheizungen speichern zusätzlich viel Wärme im Estrich. Beides funktioniert aber nur, wenn der Speicher zu Beginn der Sperre ausreichend geladen ist. Bei festen Sperrzeiten können Sie die Steuerung so einstellen, dass sie den Puffer kurz vorher gezielt auflädt.
Altbau mit Heizkörpern
Im Altbau ohne Fußbodenheizung ist die Speichermasse geringer. Hier lohnen größere Heizkörper, eine niedrigere Vorlauftemperatur und ein Pufferspeicher besonders. Wie eine Wärmepumpe auch ohne Flächenheizung effizient läuft, zeigen wir im Beitrag Wärmepumpe für den Altbau ohne Fußbodenheizung.
Betrieb klug steuern
- Laden Sie den Warmwasserspeicher außerhalb bekannter Sperrfenster.
- Senken Sie die Raumtemperatur nachts nicht zu stark ab, damit die Wärmepumpe morgens nicht mit voller Leistung in eine Sperre hineinläuft.
- Prüfen Sie, ob Ihr Heizstab während der Sperre ebenfalls gesperrt ist. Er ist meist der größte Stromfresser im System.
Lässt sich die EVU-Sperre umgehen?
Kurz: nicht legal, solange Sie den günstigen Tarif oder die reduzierten Netzentgelte nutzen. Die Steuerbarkeit ist die Gegenleistung für Ihren Preisvorteil. Wer das Sperrsignal abklemmt oder die Anlage heimlich auf den Haushaltszähler umklemmt, verletzt seinen Vertrag mit dem Netzbetreiber und riskiert Nachforderungen. Eingriffe in den Zählerschrank gehören ohnehin nur in die Hände eines eingetragenen Elektroinstallateurs.
Es gibt aber legale Wege, die Folgen einer Sperre zu umgehen:
- Auf die neue Regel wechseln. Statt einer Komplettsperre haben Sie dann nur noch eine Dimmung auf 4,2 kW. Bedenken Sie, dass dieser Schritt endgültig ist.
- Wärme speichern. Pufferspeicher, Fußbodenheizung und ein voll geladener Warmwasserspeicher überbrücken die Sperrzeit.
- Eigenen Solarstrom nutzen. Ob eine Photovoltaikanlage während einer Sperre die Wärmepumpe versorgen darf, hängt von der Verschaltung und Ihrem Messkonzept ab. Klären Sie das mit Ihrem Elektroinstallateur und dem Netzbetreiber, bevor Sie umbauen.
- Auf den gemeinsamen Zähler gehen. Wer die Wärmepumpe über den Haushaltszähler betreibt, umgeht den separaten Heizstromvertrag. Für neue Anlagen bleibt die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG trotzdem Pflicht, und Sie zahlen meist mehr pro Kilowattstunde.
Was Sperrzeiten für Ihre Stromkosten bedeuten
Unter der alten Regel war der Rabatt im Arbeitspreis des Heizstromtarifs eingepreist. Was ein separater Heizstromzähler im Vergleich zum normalen Haushaltsstrom kostet, haben wir in Heizstrom vs. Haushaltsstrom aufgeschlüsselt.
Seit 2024 läuft der Ausgleich über die Netzentgelte. Laut Verbraucherzentrale können Sie zwischen zwei Varianten wählen:
- Pauschale Reduzierung: ein fester Betrag pro Jahr, unabhängig vom Verbrauch. Das ist oft günstiger, wenn Wärmepumpe und Haushalt über einen Zähler laufen.
- Prozentuale Reduzierung: ein niedrigerer Netzentgelt-Satz pro Kilowattstunde. Das setzt meist einen separaten Zähler für die steuerbare Anlage voraus und lohnt sich eher bei hohem Wärmepumpenverbrauch.
Seit April 2025 gibt es zusätzlich zeitvariable Netzentgelte. Sie sind in Zeiten niedriger Netzlast günstiger und in Spitzenzeiten teurer. Wer seine Wärmepumpe dann laufen lässt, wenn das Netz frei ist, spart doppelt. Wie hoch die Unterschiede je nach Netzgebiet ausfallen, zeigen wir in unserem Beitrag zu zeitvariablen Netzentgelten. Die konkreten Beträge legt jeder Netzbetreiber auf seinem Preisblatt fest und passt sie jährlich an. Schauen Sie deshalb auf dessen Website nach dem aktuellen Preisblatt.
Unsere Einschätzung
Wir halten die Umstellung von der harten Sperre zur Dimmung für einen echten Fortschritt für Haushalte. Wer vor der Anschaffung einer Wärmepumpe noch Sorge hatte, an einem kalten Januarabend in einem auskühlenden Haus zu sitzen, kann aufatmen. Für Anlagen ab 2024 gibt es keine Abschaltung mehr, und die 4,2 kW reichen in den meisten Einfamilienhäusern für den Weiterbetrieb.
Das eigentliche Sparpotenzial liegt deshalb nicht mehr im alten Heizstromtarif, sondern in der Kombination aus Netzentgelt-Rabatt, zeitvariablen Netzentgelten und einem Stromtarif, der günstige Stunden weitergibt. Wer eine Bestandsanlage betreibt, sollte nicht überstürzt wechseln, sondern mit den eigenen Verbrauchsdaten rechnen. Spätestens 2029 kommt die neue Regel ohnehin, und dann sollten Sie den passenden Tarif bereits kennen.
— Energysion
Den passenden Tarif für Ihre Wärmepumpe finden
Eine Wärmepumpe, die sich ohnehin nach dem Netz richten muss, passt gut zu einem dynamischen Stromtarif. Die Preise folgen dann der Börse, und in Stunden mit viel Wind- und Solarstrom heizen Sie besonders günstig. Bei Energysion vergleichen wir dynamische Stromtarife, erklären Schritt für Schritt den Wechsel und zeigen aktuelle Bonusaktionen der Anbieter.

In unserem Ratgeber dynamischer Stromtarif für die Wärmepumpe rechnen wir vor, ab wann sich der Wechsel lohnt und worauf Sie bei Smart Meter und Steuerung achten sollten. Wenn Sie zusätzlich ein Elektroauto oder eine PV-Anlage haben, finden Sie die Vor- und Nachteile im Überblick unter Lohnt ein dynamischer Stromtarif?.
Häufige Fragen zu Heizstrom-Sperrzeiten
Was bedeutet Sperrzeit bei der Heizung?
In der Sperrzeit schränkt der Netzbetreiber den Strombezug Ihrer Wärmepumpe oder Stromheizung ein, um das Netz zu entlasten. Bei Anlagen bis Ende 2023 war das meist eine komplette Abschaltung, bei neueren Anlagen ist es eine Dimmung auf bis zu 4,2 kW. Ihr übriger Haushaltsstrom läuft in beiden Fällen normal weiter.
Wann sind EVU-Sperrzeiten?
Einheitliche Uhrzeiten gibt es nicht. Bei der alten Regel legt Ihr Netzbetreiber feste oder rollierende Zeitfenster fest, meist in Spitzenlastzeiten. Bei der neuen Regel wird nur gedimmt, wenn das örtliche Netz überlastet zu werden droht, übergangsweise auch präventiv bis zu zwei Stunden täglich.
Wird meine Wärmepumpe noch komplett abgeschaltet?
Nur wenn sie bis Ende 2023 in Betrieb ging und unter der alten Vereinbarung läuft. Diese gilt bis Ende 2028, danach greift auch für Sie die Dimmung. Anlagen ab dem 1. Januar 2024 dürfen nicht mehr vollständig abgeschaltet werden.
Lohnt sich der freiwillige Wechsel zur neuen Regel?
Das hängt von Ihrem heutigen Tarif, Ihrem Verbrauch und den Netzentgelten Ihres Netzbetreibers ab. Vorteil ist der Wegfall der harten Sperre, Nachteil kann ein schlechterer Preis sein, wenn Ihr alter Heizstromtarif sehr günstig ist. Weil der Wechsel nicht rückgängig zu machen ist, sollten Sie vorher mit Ihren Jahresabrechnungen rechnen.
Quellen
- Bundesnetzagentur: Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
- Verbraucherzentrale: Wärmepumpenstrom, so heizen Sie günstiger
- Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
- Pufferspeicher für Wärmepumpen: sinnvoll oder nicht?
- EVU-Sperre: was ist das?