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KFW 422: Eine Solarförderung für Besitzer eines Elektroautos

KFW 422: Eine Solarförderung für Besitzer eines Elektroautos

Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung

KfW 442 ist ein neues Förderprogramm, das sich auf die Kombination von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher konzentriert. Das Programm bietet einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro für den Kauf und Anschluss von Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher für Eigentümer/innen von selbst­genutzten Wohn­gebäuden, die ein Elektro­auto besitzen. Die Förderung ist darauf ausgelegt, dass wir unser Elektroauto mit selbst erzeugtem klimafreundlichem Solarstrom aufladen können. Die Antragstellung ist ab dem 26.09.2023 möglich.

Was wird gefördert?

Die Förderung zielt darauf ab, den Kauf und die Installation von Ladeinfrastruktur für Elektroautos in Kombination mit Photovoltaikanlagen und Solarspeichern zu unterstützen. Die geförderten Maßnahmen umfassen:

  • Der Kauf einer neuen Ladestation: Diese muss mindestens eine Ladeleistung von 11 Kilowatt (kW) aufweisen und kann beispielsweise in Form einer Wallbox realisiert werden.
  • Der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage: Die Anlage muss eine Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) haben.
  • Der Kauf eines neuen Solarstromspeichers: Dieser muss eine Speicherkapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) aufweisen.
  • Der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage: Dies beinhaltet alle notwendigen Installationsarbeiten, um die Anlage funktionsfähig zu machen.
  • Ein Energiemanagement-System: Zur Steuerung der gesamten Anlage ist ein Energiemanagement-System erforderlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass im September 2023 eine Liste der geförderten Ladestationen veröffentlicht wird.

Voraussetzungen für die Förderung

Um für diese Förderung in Frage zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Ladestation, Photovoltaikanlage und der Solarspeicher müssen fabrikneu sein.
  • Zum Zeitpunkt des Antrags dürfen noch keine dieser Komponenten bestellt worden sein.
  • Die Person muss ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags eines bestellt haben. Beachten Sie, dass ein Firmen- oder Dienstwagen nicht förderfähig ist.
  • Das Wohngebäude des Antragstellers muss bereits bestehen und von ihm selbst bewohnt werden. Neubauten vor dem Einzug sowie ausschließlich vermietete Objekte sind von der Förderung ausgeschlossen.
Siehe auch  Kampf gegen die Wegwerfgesellschaft:

Wer wird gefördert?

Diese Förderung richtet sich an Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und selbst darin wohnen. Zusätzlich müssen sie entweder bereits im Besitz eines Elektroautos sein oder ein solches Fahrzeug zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben.

Konditionen

Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Für die Ladestation gibt es eine pauschale Unterstützung von 600 Euro, die auf 1.200 Euro erhöht wird, wenn die Ladestation bidirektional ladefähig ist.
  • Die Photovoltaikanlage wird mit 600 Euro pro Kilowattpeak (kWp) gefördert, jedoch maximal bis zu 6.000 Euro.
  • Der Solarstromspeicher erhält eine Unterstützung von 250 Euro pro Kilowattstunde (kWh), jedoch maximal bis zu 3.000 Euro.
  • Insgesamt kann ein Zuschuss von bis zu 10.200 Euro gewährt werden, der direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass keine Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen oder weiteren Zuschüssen möglich ist.

Diese Förderung bietet eine attraktive Möglichkeit, Elektromobilität mit umweltfreundlicher Solarenergie zu verbinden und dabei finanziell unterstützt zu werden. Sie trägt dazu bei, die Nutzung von Elektroautos weiter zu fördern und den ökologischen Fußabdruck im Straßenverkehr zu reduzieren. Damit leisten die Antragsteller einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Mobilität.

Wichtige Informationen von der KfW

Die KfW hat klare Richtlinien für die Förderung festgelegt. Hier sind einige häufig gestellte Fragen und Antworten:

  • Ja, du kannst eine Förderung beantragen, wenn du eine neue, förderfähige Ladestation kaufst. Für bereits vorhandene Ladestationen gibt es jedoch keine Förderung.
  • Wenn du bereits eine Photovoltaikanlage besitzt, ist eine Förderung möglich, wenn du die Anlage um mindestens 5 kWp erweiterst und einen neuen Wechselrichter kaufst.
  • Eine Förderung für einen Energiespeicher ist nur möglich, wenn du einen neuen Speicher kaufst. Eine Erweiterung der vorhandenen Speicherkapazität erfüllt die Förderbedingungen nicht.
  • Dienstwagen, die dir von deinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden und die du privat nutzt und lädst, erfüllen nicht die Förderbedingungen. Die Förderung gilt nur für Elektrofahrzeuge, die auf eine in deinem Haushalt lebende Person zugelassen sind.
  • Hybridfahrzeuge sind nicht förderfähig. Die Förderung gilt ausschließlich für rein batteriebetriebene Elektroautos (BEV).
  • Nur rein batteriebetriebene Elektroautos der Klassen M1 und N1 erfüllen die Antragsvoraussetzungen.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können keinen Förderantrag stellen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an private Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden.
  • Die Förderung gilt nicht für Neubauprojekte, sondern ausschließlich für bestehende Wohngebäude.
Siehe auch  Rückgang des Energieverbrauchs in der deutschen Industrie im Jahr 2022

Bevor du dich für die Förderung bewirbst, empfehle ich dir, die Webseite der KfW zu besuchen, um sicherzustellen, dass dein Projekt die erforderlichen Kriterien erfüllt. Mit diesen Fördermöglichkeiten kannst du nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch deine Energiekosten senken und die Zukunft der Mobilität gestalten. Nutze diese Gelegenheit, um deinen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten und gleichzeitig von finanzieller Unterstützung zu profitieren.

Als Chefredakteur für Solar und dynamische Stromtarife kombiniert Energysion seine Leidenschaft für erneuerbare Energien mit fundierter Expertise. Er fährt selbst ein E-Auto und testet dynamische Stromtarife, um aus erster Hand praxisnahe Erkenntnisse zu gewinnen. Mit einem scharfen Blick auf aktuelle Entwicklungen in der Solartechnologie und Photovoltaik recherchiert er zukunftsweisende Trends. Sein Bachelor of Laws verleiht ihm zusätzlich die Fähigkeit, komplexe rechtliche Aspekte der Energiewende zu durchdringen und verständlich aufzubereiten – eine perfekte Mischung aus Technik, Praxis und Gesetz.

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