Ja: Wenn Ihr Stromvertrag per Internet, Telefon oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande kam, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Senden Sie jetzt ein nachweisbares Widerrufsschreiben an Ihren Anbieter, am besten per Einschreiben oder Fax mit Sendebericht. Die rechtliche Grundlage liefert § 355 BGB, zuständig für Streitfälle sind die Verbraucherzentralen und die Bundesnetzagentur.
Kurz gesagt:
- Verbraucher können einen online, telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Stromvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, vorausgesetzt, sie senden ein Nachweis-Schreiben.
- Bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außer Haus geschlossen wurden, gilt die Widerrufsfrist von 14 Tagen, bei fehlender Belehrung sogar ein Jahr und 14 Tage.
- Der Widerruf sollte per Einschreiben, Fax oder E-Mail erfolgen, eine Eingangsbestätigung ist dafür unbedingt notwendig.
- Wird der Vertrag widerrufen, ist der Stromliefervertrag rückwirkend unwirksam, dennoch kann für verbrauchte Energie ein Wertersatz anfallen.
- Bei Zweifeln oder Problemen empfiehlt es sich, Nachweise gut aufzubewahren und bei Streitfällen die Verbraucherzentrale einzuschalten.
Inhaltsverzeichnis
- Vorlagen und Mustertexte: Fertige Formulierungen für Brief, Fax und E-Mail
- Rechtliche Grundlagen in Kürze: BGB, Fristen und Belehrungspflicht
- Schritt-für-Schritt: Widerruf versenden, Zugang nachweisen, Folgeaktionen
- Folgen eines wirksamen Widerrufs: Zahlung, Rückabwicklung und Altvertrag
- Sonderfälle: Untergeschobene Verträge, Haustürgeschäft und Gerichtsentscheidungen
- Energysion-Hinweise und ergänzende Hilfen
- Warum Sie diesen Schritten vertrauen können
- Alternative: Energysion als ergänzende Ressource für Ihren nächsten Tarif
- FAQ
- Quellen
Vorlagen und Mustertexte: Fertige Formulierungen für Brief, Fax und E-Mail
Ein Widerrufsschreiben muss nicht kompliziert sein. Es muss nur eindeutig als Widerruf erkennbar sein, denn genau das unterscheidet ihn rechtlich von einer gewöhnlichen Kündigung, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Eine Begründung ist nicht nötig. Wichtig ist die klare Formulierung und der Nachweis, dass Ihr Schreiben beim Anbieter angekommen ist.
Für Briefpost eignet sich folgender Aufbau:
Musterbrief Widerruf per Einschreiben
„Hiermit widerrufe ich den am [Datum] geschlossenen Stromliefervertrag mit der Kundennummer [Nummer]. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Widerrufs schriftlich. Ort, Datum, Unterschrift.“
Ergänzen Sie Name, Adresse, Kundennummer und das Vertragsdatum vollständig, sonst kann der Anbieter die Zuordnung verzögern.
Für E-Mail oder Fax reicht eine kürzere Fassung, solange sie dieselben Pflichtangaben enthält:
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerrufe ich fristgerecht den am [Datum] abgeschlossenen Stromliefervertrag, Kundennummer [Nummer]. Eine Eingangsbestätigung erbitte ich per E-Mail.“
Wurde Ihr Vertrag online abgeschlossen, bieten viele Anbieter inzwischen einen Widerrufsbutton nach § 356a BGB an, über den die Erklärung direkt auf der Website abgegeben werden kann. Nutzen Sie diese Funktion zusätzlich zum schriftlichen Widerruf, nie als einzigen Nachweis, denn ein Screenshot ersetzt keinen Sendebericht.
Vor dem Absenden lohnt sich eine kurze Kontrolle:
- Empfängeradresse und Kundennummer stimmen mit dem Vertrag überein.
- Das Vertragsdatum ist korrekt benannt.
- Sie fordern ausdrücklich eine Eingangsbestätigung an.
- Eine Kopie des Schreibens und der Versandnachweis werden archiviert.
Haben Sie im Zuge des Wechsels bereits eine Kündigungsvollmacht für Ihren alten Vertrag unterschrieben, sollten Sie diese separat widerrufen. Ein Formulierungsbeispiel dafür:
„Zusätzlich widerrufe ich die dem neuen Anbieter erteilte Vollmacht zur Kündigung meines bestehenden Stromvertrags bei [alter Anbieter]. Bitte nehmen Sie von einer Kündigung Abstand beziehungsweise setzen Sie diese, falls bereits eingereicht, umgehend aus.“
Diesen Schritt übersehen viele, dabei ist er oft der entscheidende, um nicht am Ende ohne gültigen Vertrag dazustehen.
Rechtliche Grundlagen in Kürze: BGB, Fristen und Belehrungspflicht
Das Widerrufsrecht nach § 355 BGB gibt Verbrauchern die Möglichkeit, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen, solange die Widerrufserklärung eindeutig formuliert und fristgerecht abgesendet wird. Für die Fristwahrung zählt laut Gesetzestext der Zeitpunkt der Absendung, nicht der Zugang beim Anbieter.
Bei Energielieferverträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, gilt grundsätzlich eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Vertragsschluss, wie die Bundesnetzagentur bestätigt. Wurden Sie dabei nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich diese Frist auf ein Jahr und 14 Tage. In der Praxis betrifft das häufig Verträge, die telefonisch oder an der Haustür abgeschlossen wurden, ohne dass der Vertreter eine schriftliche Widerrufsbelehrung ausgehändigt hat.
Ein paar Unterscheidungen helfen bei der Einordnung:
- Fernabsatzverträge (Online, Telefon) unterliegen grundsätzlich dem Widerrufsrecht.
- Verträge außerhalb von Geschäftsräumen, etwa an der Haustür oder an einem Messestand, fallen ebenfalls darunter.
- Die Grundversorgung, in die Sie automatisch eingestuft werden, wenn kein Liefervertrag besteht, kennt dagegen kein Widerrufsrecht im klassischen Sinn, weil hier kein Fernabsatzgeschäft vorliegt.
Ein Punkt wird oft übersehen: Haben Sie bereits Strom bezogen, bevor Sie widerrufen haben, kann ein Anspruch auf Wertersatz für die gelieferte Energie entstehen. Der Vertrag selbst gilt dann zwar als nicht geschlossen, die tatsächlich verbrauchte Energie muss aber bezahlt werden.
Schritt-für-Schritt: Widerruf versenden, Zugang nachweisen, Folgeaktionen

Bevor Sie das Schreiben abschicken, lohnt sich ein kurzer Schnellcheck: Wie wurde der Vertrag geschlossen, online, telefonisch oder an der Haustür. Wurden Sie über Ihr Widerrufsrecht belehrt. Und wann genau begann die Frist zu laufen. Diese drei Fragen entscheiden, ob Sie noch innerhalb der regulären 14 Tage liegen oder von der verlängerten Frist profitieren.
Danach empfiehlt sich folgende Reihenfolge:
- Mustertext mit Ihren Vertragsdaten ausfüllen und als eindeutigen Widerruf kennzeichnen.
- Versand per Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendebericht, beides gilt als belastbarer Nachweis.
- Eine schriftliche Eingangsbestätigung beim Anbieter anfordern.
- Versandnachweis, Schreiben und spätere Korrespondenz vollständig archivieren.
Die Verbraucherzentrale rät, diese Nachweise mindestens vier Jahre aufzubewahren, da Forderungen auch später noch geltend gemacht werden können.
Meldet sich der Anbieter nach einer Woche nicht, hilft eine kurze Nachfrage: „Ich bitte um Bestätigung, dass mein Widerruf vom [Datum] bei Ihnen eingegangen ist. Eine Rückmeldung erwarte ich bis zum [Datum plus 7 Tage].“
Stellt der Anbieter trotz fristgerechtem Widerruf weiterhin Forderungen oder beharrt auf dem Vertrag, widersprechen Sie schriftlich und legen Sie Ihre Nachweise bei. Bleibt der Anbieter uneinsichtig, ist die Verbraucherzentrale die richtige Anlaufstelle für eine Einschätzung des Einzelfalls.
Profi-Tipp: Versenden Sie den Widerruf nie nur per einfacher E-Mail ohne Lesebestätigung, denn im Streitfall tragen Sie die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang.
Folgen eines wirksamen Widerrufs: Zahlung, Rückabwicklung und Altvertrag
Ein wirksamer Widerruf macht den Vertrag rückwirkend unwirksam, als wäre er nie geschlossen worden. Der Anbieter kann für die Zukunft keine Zahlungen mehr verlangen, auch keine Vertragsstrafen für eine angebliche vorzeitige Kündigung, denn rechtlich gab es den Vertrag ja nie.
Für bereits gelieferten Strom kann dennoch ein Wertersatz fällig werden. Das betrifft typischerweise Fälle, in denen der Lieferantenwechsel technisch schon vollzogen wurde und Sie tatsächlich Energie vom neuen Anbieter bezogen haben, bevor der Widerruf wirksam wurde.
Nach dem Widerruf lohnt sich eine kurze Prüfung der praktischen Seite:
- Liegt eine schriftliche Bestätigung vor, dass der Lieferantenwechsel gestoppt oder rückgängig gemacht wurde.
- Wurde der Zählerstand zum Zeitpunkt des Wechsels dokumentiert.
- Laufen noch Einzugsermächtigungen zugunsten des widerrufenen Anbieters, die Sie widerrufen sollten.
Ein Detail wird häufig missverstanden: Der Widerruf des neuen Vertrags stellt den alten Vertrag nicht automatisch wieder her. Da der neue Anbieter im Rahmen des Wechsels meist bereits die Kündigung Ihres Altvertrags eingereicht hat, müssen Sie laut Verbraucherzentrale zusätzlich die erteilte Kündigungsvollmacht zurücknehmen, um den alten Vertrag zu retten.
Sonderfälle: Untergeschobene Verträge, Haustürgeschäft und Gerichtsentscheidungen
Manche Verträge entstehen ohne eindeutige Zustimmung, etwa durch missverständliche Telefonwerbung. Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich vor solchen untergeschobenen Verträgen und empfiehlt neben dem sofortigen Widerruf auch die Meldung des Vorfalls.
Einige Praxispunkte, die in diesen Fällen helfen:
- Bei Verdacht auf einen untergeschobenen Vertrag umgehend schriftlich widerrufen und den Fall an die Verbraucherzentrale melden.
- Behauptet der Anbieter einen telefonischen Vertragsschluss, fordern Sie die Textform der angeblichen Zustimmung an.
- Gerichtsentscheidungen wie die des LG Berlin zum Fall Voxenergie zeigen, dass Widerrufe bei zweifelhaften Vertragsabschlüssen erfolgreich sein können, wobei der Ausgang stets vom Einzelfall abhängt und keine pauschale Rechtsberatung ersetzt.
- Sichern Sie Gesprächsnotizen, Zeugen und jede schriftliche Korrespondenz, bevor Erinnerungen verblassen.
Energysion-Hinweise und ergänzende Hilfen
Wir beobachten laufende Rechtsänderungen im Energiemarkt, etwa den verbesserten Schutz vor Stromabschaltungen 2026, und bereiten die wichtigsten Punkte praxisnah auf. Checklisten können Ihnen helfen, nach einem Widerruf den nächsten Tarif ruhig und informiert auszuwählen.
Warum Sie diesen Schritten vertrauen können
Die Empfehlungen in diesem Beitrag stützen sich auf die Angaben der Bundesnetzagentur, der Verbraucherzentralen und den Wortlaut des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Bei einem besonders strittigen oder hochpreisigen Fall ersetzt das keine individuelle Beratung.
— Energysion
Alternative: Energysion als ergänzende Ressource für Ihren nächsten Tarif
Nach einem erfolgreichen Widerruf stellt sich meist gleich die nächste Frage: Welcher Stromtarif passt wirklich. Statt sich erneut durch unübersichtliche Angebote zu kämpfen, finden Sie bei uns aufbereitete Erfahrungsberichte zu einzelnen Anbietern, einen Stromanbieter-Vergleich und aktuelle Bonuscodes.

Unsere Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung und keinen Kontakt zur Verbraucherzentrale, sie sparen Ihnen aber Zeit bei der Tarifwahl nach dem Widerruf. Starten Sie auf unserer Energysion-Startseite und finden Sie dort Checklisten sowie Vergleichstools für den nächsten Schritt.
FAQ
Kann ich einen gerade abgeschlossenen Vertrag widerrufen?
Ja, sofern der Vertrag im Fernabsatz, also online oder telefonisch, oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, steht Ihnen laut § 355 BGB ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss, entscheidend für die Fristwahrung ist die rechtzeitige Absendung Ihres Widerrufs.
Wann gilt das 14-Tage-Widerrufsrecht nicht?
Bei Verträgen zur Grundversorgung, in die Sie automatisch eingestuft werden, besteht kein klassisches Widerrufsrecht, weil kein Fernabsatzgeschäft vorliegt. Wurden Sie bei einem widerrufsfähigen Vertrag nicht korrekt belehrt, verlängert sich die Frist laut Bundesnetzagentur auf ein Jahr und 14 Tage, statt zu entfallen.
Wie kann ich gegen meine Stromkosten Widerspruch einlegen?
Gegen einzelne Rechnungspositionen legen Sie am besten schriftlich Widerspruch beim Anbieter ein und fordern eine nachvollziehbare Aufschlüsselung der Kosten. Bleibt der Anbieter bei einer aus Ihrer Sicht falschen Abrechnung, kann die Verbraucherzentrale bei der Einschätzung helfen.
Wie komme ich aus einem Stromvertrag raus?
Innerhalb der Widerrufsfrist beenden Sie einen Vertrag am saubersten durch einen fristgerechten, nachweisbaren Widerruf nach § 355 BGB. Nach Ablauf dieser Frist bleibt meist nur die reguläre Kündigung unter Beachtung der vertraglichen Kündigungsfrist, weshalb sich ein Stromanbieter-Vergleich für die Anschlusswahl lohnt.
Quellen
Für verbindliche Angaben zum Widerrufsrecht verweisen wir auf die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde, die Verbraucherzentrale mit praktischen Musterschreiben und den Gesetzestext selbst. Diese drei Stellen bilden die rechtliche und praktische Grundlage für jeden Widerruf eines Stromvertrags.